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"Minderungsrecht"
Verbraucherschützer verlangen 15 Euro Nachlass bei schlechtem Internet

Knapp zwei Jahre nach der Einführung eines sogenannten Minderungsrechts für Internetkunden werten Verbraucherschützer die Regelung als Papiertiger. Die theoretisch hinzugewonnenen Kundenschutzrechte seien praktisch nur schwer umsetzbar, heißt es in einem Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV).

    Mehrere Netzwerk-Kabelstecker leuchten in einer Netzwerkzentrale.
    Die Breitbandmessung ist aufwendig (dpa)
    Seit Mitte Dezember 2021 haben Verbraucher ein Preis-Minderungsrecht, wenn ihr heimisches Internet schlechter ist als vertraglich zugesichert. In einem Messtool der Bundesnetzagentur, www.breitbandmessung.de, müssen sie die Diskrepanz zwischen vertraglich versprochener und tatsächlicher Datenrate nachweisen.

    VZBV: Aufwendiges Verfahren - 30 Tests nötig

    Der VZBV spricht von einem aufwendigen Verfahren: Dafür seien insgesamt sind 30 Tests nötig. Zwischen den Messungen müssen demnach mindestens fünf Minuten liegen, beziehungsweise zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Der Gesamtzeitraum für die "Messkampagne" - so wird die vorgeschriebene Reihe an 30 Tests genannt - darf nicht länger sein als zwei Wochen.
    Bescheinigt das Protokoll dem Verbraucher einen Anspruch auf Preisminderung, sollte er sich im nächsten Schritt bei seinem Provider melden. Die bisher gültige Regelung enthält zwar klare Kriterien, ab wann ein Verbraucher besagten Minderungsanspruch hat, lässt aber Interpretationsspielraum zu bei der Frage, wie hoch genau diese Preisminderung ausfallen soll.
    Diese Unklarheit ärgert die Verbraucherschützer. "Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering, gewähren unter Umständen gar keine Minderung oder Sonderkündigung", heißt es in dem Schreiben des VZBV. Die Liste der Hürden und der Beschwerden von Verbrauchern sei lang. In einer Gesetzesreform sollte es erhebliche Nachbesserungen geben, betonte der Verband.

    Branchenverband VATM gegen pauschale Tarifreduktion

    Um die Situation zu verbessern, verlangt der VZBV eine pauschale Reduktion des Tarifes um 15 Euro pro Monat - so lange, bis das Defizit behoben ist. Der Branchenverband VATM erklärte, beim Minderungsrecht müsse immer der Einzelfall betrachtet werden, schließlich enthielten die am Markt verfügbaren Verträge sehr unterschiedliche Leistungen. Eine pauschale Kürzung wäre aus Sicht des VATM nicht zulässig. Internetanbieter wie Vodafone und die Deutsche Telekom verweisen darauf, dass sie viel Geld in ihr Netz investieren, um eine schnellere und stabilere Verbindung zu ermöglichen.

    Nutzen die Verbraucher ihren neuen Rechtsanspruch?

    Laut Bundesnetzagentur begannen zwischen Mitte Dezember 2021 und Ende Dezember 2022 rund 108.000 Internetnutzer die nötige Messkampagne, aber nur 29.000 von ihnen schlossen sie ab und bekamen dann in fast allen Fällen bescheinigt, dass ihnen Preisminderung zusteht. Viele brachen die Kampagne vorher ab, weil ihr heimisches Festnetz den ersten Messungen zufolge doch gar nicht so schlecht war oder weil es ihnen schlicht zu mühsam war, um alle 30 Messungen in dem geforderten Zeitfenster durchzuführen.
    Diese Nachricht wurde am 16.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.