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Teure Grundtarife bei Gas- und Stromanbietern
Verbraucherschützer rät Neukunden zum Widerspruch

Viele Gas- und Stromanbieter haben Tarife für Neukunden eingeführt, die deutlich über denen für Bestandskunden liegen. Neukunden, denen so etwas widerfahre, sollten Widerspruch einlegen, sagte Verbraucherschützer Holger Schneidewindt im Dlf. Vor allem aber müsse die Politik eingreifen, damit die Preise runtergehen.

Holger Schneidewindt im Gespräch mit Sandra Pfister |
Stecker und Steckdosen - Symbolbild
Auch Bestandskunden müssen möglicherweise in Zukunft mehr für Strom bezahlen (picture alliance / dpa-Zentralbild)
Nicht wenige Bürger erleben derzeit böse Überraschungen. Ihre Stromanbieter haben Ihnen von jetzt auf gleich den Vertrag gekündigt. Es handelt sich bei diesen Unternehmen um Billiganbieter, also Strom-Discounter.
Die Folge: Wer versucht bei einem neuen Anbieter einen Vertrag zu bekommen, landet häufig bei einem teuren Grundtarif. Denn: Viele Gas- und Stromanbieter haben in den vergangenen Wochen Tarife für Neukunden eingeführt, die deutlich über denen für Bestandskunden liegen. Verbraucherschützern ist diese Praxis ein Dorn im Auge.
Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen übt im Interview mit dem Deutschlandfunk ebenfalls Kritik. Neukunden dürften nicht einfach willkürlich nur nach dem Zeitpunkt des Vertragswechsels in die Grundversorgung so benachteiligt werden. "Denn der Schutzzweck der Grundversorgung ist auch Schutz vor Energiearmut".

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Die Bestandskunden würden derzeit Dumpingpreise zahlen, bei denen kein Wettbewerber auf dem freien Markt mithalten könne. Das sei Klientelpolitik, so Schneidewindt. Es sei zwar nicht die perfekte Lösung, aber es könne darauf hinauslaufen, dass Bestandskunden in Zukunft "einen Tick mehr zahlen müssen und die Neukunden dann ein bisschen weniger".
Neukunden, die einen hohen Tarif angeboten bekämen, rät Schneidewindt erstmal Widerspruch einzulegen. Tatsächlich sieht er aber erstmal die Politik in der Pflicht: "Wir brauchen politische Eingriffe, ganz, ganz schnell, damit die Preise für alle runtergehen. Das muss das Ziel sein. Was wir machen ist Linderung."

Das Interview im Wortlaut:

Sandra Pfister: Muss man das als Verbrauche jetzt erst mal hinnehmen, dass man so kurzfristig nicht mehr beliefert wird?
Holger Schneidewindt: Nein, muss man nicht hinnehmen, aber es ist ein Faktum. Man wird erst mal rausgeworfen. Man landet in der Grundversorgung. Aber das Vorgehen der Discounter oder auch anderer Anbieter ist rechtlich unzulässig. Man hat also Ansprüche.
Pfister: Und kann man dann Schadenersatz fordern?
Schneidewindt: Man hat zwei Möglichkeiten. Man kann auch diesen Anbietern sagen, ich will weiter oder wieder beliefert werden. Die sind solvent, die haben möglicherweise auch viel Geld. Die wollten die Kunden los werden und das muss man nicht mitmachen. Das muss man sich aber gut überlegen, das ist eine zähe Sache. Man kann auch Schadenersatz fordern in der Höhe der Preisdifferenz neuer Tarif/alter Tarif. Das sollte man möglicherweise eher versuchen. Ein Schrecken mit Ende ist besser als ein Schrecken ohne Ende.
Dampf steigt aus den Kühltürmen des Atomkraftwerks (AKW) Grohnde im Landkreis Hameln-Pyrmont auf.
Ab Ende 2022 soll Schluss sein mit der Atomenergie in Deutschland (picture alliance/dpa /Julian Stratenschulte)
Pfister: Das heißt, man würde akzeptieren, dass man jetzt in die Grundversorgung bei den sogenannten Grundversorgern fällt. Das sind meistens Töchter der Stadtwerke. Die müssen in dem Fall einspringen, weil niemand im Dunkeln sitzen soll. Jetzt ist das Problem bislang gewesen, die Grundversorger, zum Beispiel Vattenfall, E.ON, Rheinenergie, die verlangen von denen, die jetzt neu aufgenommen werden, teilweise saftige Preise. Sie haben das doppelte, das dreifache dessen festgestellt, was die Altkunden bislang bei den gleichen Energieversorgern bezahlen mussten. Gibt es denn da irgendeine Möglichkeit für die Neukunden, darauf zu pochen, dass sie die gleichen günstigen Stromtarife kriegen?
Schneidewindt: Die Verbraucher, deren Anbieter sagen, ich beliefere dich nicht mehr, oder die insolvent geworden sind, die werden von den Grundversorgern mit einem eigenen Spezial-Neukundentarif begrüßt, und der ist enorm hoch. Wir kritisieren diese Ungleichbehandlung von Bestandskunden in der Grundversorgung und den Neukunden, und zwar nur nach dem Kriterium, wann man in die Grundversorgung gefallen ist, ein rein zufälliges Event.
Das machen wir nicht mit, das halten wir für rechtlich unzulässig, und deswegen sollten die betroffenen Verbraucher sich anschauen bei ihrem Grundversorger, welche Preise gelten denn überhaupt. Nicht alle haben diesen Neukundentarif, aber viele haben den. Wenn man einen speziellen Neukundentarif hat, dann kann man widersprechen und sagen, ich möchte beliefert werden zu dem Tarif der Bestandskunden.

"Zwei der Abgemahnten werden Tarife runterschrauben"

Pfister: Wenn die dann einfach Nein sagen?
Schneidewindt: Dann geht es weiter. Wir haben drei krasse Fälle, sehr, sehr hohe Tarife. Die Grundversorgung dient dem Verbraucherschutz und nicht dem Verbraucherschutz der Bestandskunden eines Grundversorgers, sondern allen Kunden.
Ein Stromzähler in einem Haushalt.
Auch in vielen europäischen Staaten steigen die Preise für Strom und Gas rapide an. (imago images / ari)
Pfister: Jetzt haben zwei der Abgemahnten auch schon gesagt, sie werden ihre Tarife für die Neukunden noch mal etwas runterschrauben. Aber die Grundversorger haben für die neuen Kunden nicht ohne Grund die teureren Tarife eingeführt, denn sie bezahlen ja selbst an den Strombörsen auch inzwischen viel, viel, viel mehr für den Strom. Der Strompreis ist da explodiert. Ist das nicht verständlich?
Schneidewindt: Klar! Die Energierpreis-Krise, die wir haben, das ist eine Energiepreis-Krise für alle Beteiligten. Völlig klar! Zum einen ist es schon sehr aufschlussreich, wenn zwei der drei Versorger, die wir abgemahnt haben, ihre Preise kurzfristig, obwohl sich gar nicht viel geändert hat, von 80, 90 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde reduzieren, einfach mal so 30, 40 Cent runtergehen. Da fragt man sich schon, wie kommen die dann überhaupt auf die 80, 90 Cent. Wir sagen nur, ihr könnt das nicht einseitig nur auf die Gruppe der Neukunden abwälzen. Das geht einfach nicht. Es muss gemittelt werden auf alle Kunden in der Grundversorgung.

Wechsel in Grundversorgung darf den Neukunden so nicht benachteiligen

Pfister: Aber so, wie Sie argumentieren, hört es sich an, als müssten die Gaspreise für die Altkunden erst mal hoch, weil Sie sagen, gemittelt werden. Sie wollen ja, dass die Neukunden nicht so viel bezahlen müssen, also müssen die Altkunden mehr bezahlen.
Schneidewindt: Die Bestandskunden, die aktuell teilweise Preise zahlen, die kein wettbewerblicher Anbieter auf dem freien Markt mithalten kann, fast Dumpingpreise – klar, das muss ein bisschen hochgehen, damit die Neukunden nicht 80, 90 Cent zahlen müssen. Man muss sich aufeinander zubewegen. Das ist völlig klar und das ist auch klar, wenn Sie sich vorstellen, ganz viele Verbraucher konnten sich die Grundversorgung bisher überhaupt nicht leisten und die mussten sich einen Discounter-Tarif holen, um über die Runden zu kommen. Die mussten zu Immergrün, Gas.de oder Stromio.
Diese Kunden, die mit ihrer Existenz kämpfen, die will man jetzt in der Grundversorgung diskriminieren und denen will man 80, 90 Cent pro Kilowattstunde Strom abluchsen? Das kann nicht sein! Die Grundversorgung ist Verbraucherschutz pur für alle Verbraucher und Energiearmut spielt eine riesige Rolle. Dieses Argument macht klar, dass man nicht einfach willkürlich nur nach dem Zeitpunkt des Vertragswechsels in die Grundversorgung den Neukunden so benachteiligen darf.

Die Grundversorgung ist ein soziales Netz und man kann nicht vor allem diese sowieso schon sehr stark betroffenen Haushalte in der Grundversorgung mit diesen Neukundentarifen bestrafen. Das geht einfach nicht, weil der Schutzzweck der Grundversorgung ist auch Schutz vor Energiearmut. Deswegen kann das nicht sein. Wir haben aber nur abgemahnt die Ungleichbehandlung willkürlich nur nach dem Zeitpunkt, wann jemand in die Grundversorgung reinkommt. Die Bestandskunden zahlen aktuell Dumpingpreise, die kann kein Wettbewerber auf dem freien Markt mithalten.
Das ist Klientelpolitik pur und die Grundversorger haben tierische Angst, dass ihnen jetzt diese ganzen freiwilligen Grundversorgungskunden weglaufen. Deswegen muss man sagen, auch wenn das nicht die perfekte Lösung ist, die Bestandskunden müssen einen Tick mehr zahlen aktuell und dann zahlen die Neukunden ein bisschen weniger. Man kann jetzt nicht sagen, Bestandskunden bleiben bei den Dumpingpreisen und die Neukunden zahlen Mondpreise, wie das Kartellamt gestern ja gesagt hat. Das ist nicht die perfekte Lösung. Wir brauchen politische Eingriffe, ganz, ganz schnell, damit die Preise für alle runtergehen. Das muss das Ziel sein. Was wir machen ist Linderung.

"Wir sind in einer Energiepreis-Krise"

Pfister: Herr Schneidewindt, unterm Strich. Für die, die jetzt bei den Strom-Discountern rausgeflogen sind und in einer vergleichsweise teuren Grundversorgung gelandet sind, was können die tun?
Schneidewindt: Man muss schauen, ob der Grundversorgungstarif erträglich ist. Wenn er erträglich ist, dann bleibt man erst mal da. Wenn er extrem hoch ist, dann muss man Widerspruch einlegen, oder man findet vielleicht einen Tarif, der erträglicher ist, auf dem freien Markt. Aber es ist völlig klar, das muss geändert werden, und das kann nur die Politik machen. Wir sind in einer Energiepreis-Krise, die nur mit politischen Instrumenten jetzt gelöst werden kann. Heizkostenzuschuss auf der Gasseite und Energiegeld oder wie auch immer, Preisdeckel auf der Stromseite. Es geht nur noch mit politischen Eingriffen aktuell akut.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.