Archiv

Recht auf Reparatur
Verbraucherschutzministerkonferenz fordert bundesweite Boni für Reparatur von Elektrogeräten

Die Vorbereitungen für ein Recht auf Reparatur von Elektronikgeräten schreiten voran.

    Defekte Waschmaschinen stehen auf einem Haufen Elektroschrott.
    Reparaturen von defekten Elektrogeräten sollen vereinfacht werden. (imago images / Wassilis Aswestopoulos / Wassilis Aswestopoulos via www.imago-images.de)
    Die Konferenz der Verbraucherschutzminister forderte nach ihrem Treffen in Konstanz vom Bund die Prüfung von bundesweiten Boni auf Reparaturen. Wer ein defektes Gerät reparieren lässt, soll so künftig einen Teil der Kosten bezuschusst bekommen. Der Vorsitzende der Konferenz, der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Hauk, sagte im Deutschlandfunk, Ziel sei es, die Reparatur von Elektro-Großgeräten wie Waschmaschinen gegenüber einem Neukauf attraktiver zu gestalten. Der CDU-Politiker verspricht sich von einem bundesweiten Gesetz zudem, dass die Infrastruktur für Reparaturaufträge wachsen werde.
    Bundesverbraucherschutzministerin Lemke kündigte bereits die Vorbereitung eines Gesetzes an, das die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Anleitungen sicherstellen soll. Die EU-Kommission hatte im März eine Richtlinie vorgeschlagen, die ein Reparaturrecht auch nach Ablauf von Gewährleistung und Garantie der Hersteller vorsieht. Diese Richtlinie muss noch auf EU-Ebene verabschiedet werden.
    Diese Nachricht wurde am 01.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.