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Verdacht der Untreue
Ermittlungen gegen DFB-Vize Koch

Bei einer Razzia im Oktober stieß die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf eine vorformulierte Anzeige gegen DFB-Vizepräsident Rainer Koch. Nun ermittelt sie wegen Verdachts der Untreue, sagte Thomas Kistner, Redakteur der "Süddeutschen Zeitung", im Dlf.

Thomas Kistner im Gespräch mit Maximilian Rieger | 07.02.2021
DFB-Vizepräsident Rainer Koch bei einer Pressekonferenz.
DFB-Vizepräsident Rainer Koch (Imago)
Genauere Angaben zum Inhalt der Ermittlungen habe die Frankfurter Staatsanwaltschaft noch nicht gemacht, sagte Thomas Kistner in der Sendung "Sport am Sonntag". Auch DFB-Vizepräsident Rainer Koch und sein Anwalt hätten sich noch nicht geäußert.
Das Ermittlungsverfahren gehe auf einen Zufallsfund zurück: Während einer groß angelegten Razzia im vergangenen Herbst durchsuchten Ermittler nicht nur die Zentrale des Deutschen Fußballbundes, sondern auch die Privaträume sechs aktueller und ehemaliger Spitzenfunktionäre.
27.09.2019, xfux, Fussball Deutscher-Fussball-Bund, 43. Ordentlicher DFB-Bundestag 2019, emspor, v.l. Dr. Friedrich Curtius Generalsekretaer Deutscher Fussball Bund DFB Frankfurt am Main  27 09 2019, xfux, Football German Football Association, 43 Ordinary DFB Bundestag 2019, emspor, v l Dr Friedrich Curtius Secretary General German Football Association DFB Frankfurt am Main
DFL schließt DFB-Generalsekretär Curtius aus
Weil er über einen Kommunikationsdienstleister Interna nach außen getragen haben soll, hat die DFL den DFB-Generalsekretär Friedrich Curtius von allen Gremien ausgesperrt.

Zufallsfund bei Ex-DFB-Chef Grindel

Im Haus des früheren DFB-Präsidenten Reinhard Grindel stießen die Beamten auf Kuverts mit einer vorformulierten, aber nicht abgeschickten Strafanzeige gegen den DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch - wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechlichkeit und Betrug.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ging den Vorwürfen nach und ermittle mittlerweile wegen Verdachts der Untreue gegen Koch, so Kistner, wobei die reine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nocht nichts darüber aussage, ob an dem Verdacht etwas dran ist: "Natürlich gilt hier die Unschuldsvermutung".