Ein Ministeriumssprecher beruft sich auf das Meldebuch, das die JVA-Mitarbeiter führen müssen: "Kein Bediensteter hat den Haftraum zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr betreten." Das Meldebuch belege, dass die Kontrolle im 15-Minuten-Takt lediglich aus einem Blick durch den Spion der Zellentür bestanden habe - und zwar in den Zeiträumen vom 14. November bis 9. Dezember und am 18. sowie 19. Dezember. Die Justizvollzugsansltat Essen begründet die engmaschige Sichtkontrolle mit Suizidgefahr.
Middelhoffs Anwälte hatten der NRW-Justiz vorgeworfen, den ehemaligen Manager immer wieder geweckt und damit vom Schlaf abgehalten zu haben. Wörtlich war die Rede von einem "unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigten Schlafentzug". Middelhoffs Gesundheit habe sich dadurch drastisch verschlechtert, der 61-Jährige sei haftunfähig. Er wurde vor wenigen Tagen in die Essener Uniklinik verlegt.
Middelhoff-Anwalt hat Haftprüfung beantragt
Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Gefängnis, Katharina Bennefeld-Kersten, hält die Version des NRW-Justizministeriums für zutreffend. Im Deutschlandradio Kultur sagte Bennefeld-Kersten, die früher die JVA Celle geleitet hat, vermutlich sei die Überwachung von Middelhoff wegen Suizidgefahr über die sogenannte Kostklappe erfolgt. Für eine Überwachung wie von Middelhoffs Anwälten behauptet brauche es viel Personal: "Ein Bediensteter allein darf eine Zellentür in der Nacht nicht öffnen, das heißt, es müssen mindestens zwei bis drei Bedienstete dann vor Ort sein."
Sein Verteidiger versucht gerade erneut, Middelhoff aus dem Gefängnis freizubekommen. Er hat beim Landgericht Essen einen Antrag auf Haftprüfung gestellt. Dem hat das Gericht inzwischen zugestimmt, aber kein genaues Datum genannt.
Der Ex-Arcandor-Chef war im November wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Bis der Bundesgerichtshof über seine Revision entscheidet, kann es noch Monate dauern.
(stfr/swe)