In einem Artikel der "Bild"-Zeitung wurde im Jahr 2005 ein FDP-Politiker zitiert, der die Frage stellte: "Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt werden?" Der damalige Bundeskanzler klagt auf Unterlassung - mit dieser Verdachtsberichterstattung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht sei verletzt worden. Dem folgten die deutschen Gerichte. Nun aber stellte das EGMR fest, dass Deutschland damit die Pressefreiheit verletzt hat.
Ulrich Janssen, Bundesvorsitzender der Deutschen Journalisten Union, erläutert das Urteil.
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