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Vereinfachungen bei Einbürgerungen beschlossen

Ausländer, die schon länger in Deutschland leben, können künftig schneller die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten.

    Ein Reisepass liegt auf einer Einbürgerungsurkunde.
    Der Bundestag beschloss Erleichterungen bei der Einbürgerung. (Archivbild) (picture alliance / Laci Perenyi)
    Das beschloss der Bundestag in Berlin. Eine Einbürgerung wird nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren. - Unter den 639 abgegebenen Stimmen waren 382 Ja-Stimmen und 234 Nein-Stimmen, bei 23 Enthaltungen.
    Wer sich einbürgern lassen will, muss den Lebensunterhalt für sich und die Familienangehörigen ohne den Bezug von Sozialleistungen bestreiten. Eingebürgert werden kann nicht, wer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt.
    Der CDU-Abgeordnete Throm sprach von einem "Staatsangehörigkeits-Entwertungsgesetz". Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die SPD-Politikerin Alabali-Radovan, sagte dagegen, die Lockerung sei notwendig im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte.
    Diese Nachricht wurde am 19.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.