
Wie die Kultusministerkonferenz in Berlin mitteilte, verständigten sichBundesländer, kommunale Spitzenverbände und der Bund auf die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit. Diese soll künftig auch von einer Streitpartei allein angerufen werden können. Bislang tritt die Beratende Kommission nur zusammen, wenn der aktuelle Besitzer eines Kunstwerkes, beispielsweise ein Museum, und der Erbberechtigte des einstigen Eigentümers aus der NS-Zeit sich darauf verständigen.
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die sächsische Ressortchefin Klepsch, CDU, sprach von einem klaren Bekenntnis zur historischen Verantwortung.
Diese Nachricht wurde am 26.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.