Reform
Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubkunst wird erleichtert: Länder stimmen Schiedsgerichtsbarkeit zu

Die Reform des Rückgabeverfahrens für NS-Raubkunst hat eine wichtige Hürde genommen.

    Der Ausschnitt einer historischen Museums-Akte zeigt den handschriftlichen Eintrag "Zugang 1943".
    Für die Reform der Rückgabe von NS-Raubkunst wurde eine Schiedsgerichtbarkeit gegründet (Archivbild). (dpa / Fredrik Von Erichsen)
    Wie die Kultusministerkonferenz in Berlin mitteilte, verständigten sichBundesländer, kommunale Spitzenverbände und der Bund auf die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit. Diese soll künftig auch von einer Streitpartei allein angerufen werden können. Bislang tritt die Beratende Kommission nur zusammen, wenn der aktuelle Besitzer eines Kunstwerkes, beispielsweise ein Museum, und der Erbberechtigte des einstigen Eigentümers aus der NS-Zeit sich darauf verständigen.
    Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die sächsische Ressortchefin Klepsch, CDU, sprach von einem klaren Bekenntnis zur historischen Verantwortung.
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.