Die Organisation versteht sich als Interessensvertretung konfessionsloser Menschen. Sie fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses und die Abnahme der Kreuze in bayerischen Dienstgebäuden. Durch die Verwaltungsvorschrift sieht der BFG das staatliche Neutralitätsgebot verletzt. Zudem werde die christliche Religion gegenüber anderen Weltanschauungen bevorzugt.
Entsprechende Klagen des BFG wurden von der bayerischen Justiz abgewiesen. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im Dezember, dass der Kreuz-Erlass weder die Weltanschauungsfreiheit noch die staatliche Neutralitätspflicht verletze. Die angebrachten Kreuze stellten zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar, hieß es in der Begründung, sie verletzten die Kläger jedoch nicht in ihrer Freiheit.
Seit Juni 2018 muss, dem Erlass nach, in jedem Dienstgebäude in Bayern gut sichtbar ein Kreuz hängen, als "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns".
Diese Nachricht wurde am 24.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.