Das Bundesverfassungsgericht nahm diese nicht zur Entscheidung an. Zugleich betonte das Gericht, damit sei jedoch nicht grundsätzlich über die Nutzung dieser Daten entschieden. Fünf weitere Beschwerden seien zu dem Thema anhängig.
Über die mit einer speziellen Software ausgestatteten Encrochat-Handys kommunizierten mutmaßliche Kriminelle europaweit. Französischen und niederländischen Ermittlern war es 2020 gelungen, das System zu entschlüsseln. Infolge wurden auch in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet.
Bei der Entscheidung in Karlsruhe ging es unter anderem um einen Fall eines wegen Drogenhandels Verurteilten. Dieser hatte Beschwerde eingelegt, weil er sich durch die Verwendung der Encrochat-Daten in seinen Grundrechten verletzt sah. Er argumentierte, der Bundesgerichtshof hätte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Zulässigkeit und Verwertbarkeit vorlegen müssen.
Diese Nachricht wurde am 05.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.