![Häftlinge arbeiten in der Jugendhaftanstalt Neuburg-Herrenwörth (Bayern) in einer Schreinerei und werden dabei von einem Justizbeamten beaufsichtigt Häftlinge arbeiten in der Jugendhaftanstalt Neuburg-Herrenwörth (Bayern) in einer Schreinerei und werden dabei von einem Justizbeamten beaufsichtigt](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_7/31/FILE_731439043c8d25f4cad214a9432e56a7/86458763-jpg-100-1920x1080.jpg)
Das Bundesverfassungsgericht gab zwei Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Die Regelungen der Länder seien mit dem Resozialisierungsgebot nicht vereinbar. Die Bundesländer müssen die Gesetze bis Ende Juni 2025 neu regeln, sagte eine Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe.
In den meisten Bundesländern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen. Deshalb gilt für die Gefangenen auch kein Mindestlohn. 2020 verdienten sie nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde. Auch die fehlende soziale Absicherung im Rentenalter wurde im Rahmen der Verhandlung diskutiert.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.