Polen
Verfassungsgericht erklärt EU-Zwangsgelder für rechtswidrig

Die vom Europäischen Gerichtshof gegen Polen verhängten Zwangsgelder sind dort für verfassungswidrig erklärt worden.

    Blick von unten auf einen zahn mit dem Namensschild des Gerichts und dem polnischen Wappen. Im Hintergrund ein hellblauer Himmel und kahle Bäume.
    Der Eingang zum Verfassungsgericht in Warschau. (dpa/picture-alliance/ Rafal Guz)
    Die Strafen wegen der umstrittenen polnischen Justizreform und nicht eingehaltener Umweltauflagen beim Kohle-Abbau stünden im Widerspruch zur polnischen Verfassung, erklärte das polnische Verfassungsgericht. Es steht unter dem Einfluss der nationalkonservativen Partei PiS.
    Die EU-Kommission bemängelt das seit Jahren. Brüssel zufolge erfüllt das polnische Verfassungsgericht nicht mehr die Anforderungen an eine unabhängige Justiz. Grund dafür war unter anderem ein Urteil des Gerichts aus dem Oktober 2021, bei dem es den Vorrang von Europarecht gegenüber nationalem Recht infrage gestellt hatte.
    Die EU liegt bereits seit 2017 mit Polen wegen seiner umstrittenen Justizreform im Streit. Der nationalkonservativen Regierungspartei PiS wird unter anderem vorgeworfen, am Verfassungsgericht regierungstreue Richter installiert zu haben.

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    Diese Nachricht wurde am 11.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.