Thüringer Landtag
Verfassungsgericht gibt anderen Parteien im Streit mit AfD recht

Im Streit mit der AfD über den Ablauf der konstituierenden Landtagssitzung in Thüringen hat die CDU einen juristischen Erfolg erzielt.

    Erfurt: Jürgen Treutler (AfD), Alterspräsident des Landtags, spricht während der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags.
    Alterspräsident Treutler (AfD) bei der konstituierenden Sitzung des Landtags in Erfurt (Bodo Schackow / dpa / Bodo Schackow)
    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab dem Alterspräsidenten des Landtags und AfD-Politiker Treutler per einstweiliger Anordnung klare Regeln für den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Parlaments vor. Unter anderem darf der Landtag noch vor der Wahl seines künftigen Präsidiums die Geschäftsordnung ändern. Im Mittelpunkt steht ein Antrag von CDU und BSW, mit dem erreicht werden soll, dass bei der Wahl des künftigen Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle im Parlament vertretenen Parteien Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion. Die CDU hatte das Gericht angerufen.
    Treutler hatte sich auf der von Tumulten überlagerten ersten Sitzung des neu gewählten Parlaments am Donnerstag geweigert, Anträge aus dem Plenum vor der Wahl des Landtagspräsidenten zuzulassen. Die Sitzung wurde mehrfach unterbrochen. Sie soll heute am Vormittag fortgesetzt werden.
    Vertreter von CDU, SPD, BSW und der Linken äußerten sich nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts erleichtert. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Bühl, sagte, das Gericht habe das rechtsmissbräuchliche Verhalten des Alterspräsidenten eindeutig festgestellt und damit die Rechte des Parlaments und seiner Abgeordneten gestärkt.
    Diese Nachricht wurde am 28.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.