Urteil aus Karlsruhe
Verfassungsgericht kippt Klimarücklage der Ampel

Es ist der GAU für die Ampel: Nicht benötigte Gelder zur Bewältigung der Corona-Krise hätten nicht in den Klimafonds verschoben werden dürfen, so das Bundesverfassungsgericht. Jetzt fehlen 60 Milliarden Euro und die Koalition scheint ratlos.

Münchenberg, Jörg | 15. November 2023, 13:11 Uhr
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verlässt nach der Urteilsverkündung in Sachen "Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021" den Sitzungsaal. Laut dem Urteil ist der Nachtragshaushalt nichtig.
Das Zahlenspiel der Ampel ist nicht aufgegangen: Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Wirtschaftsminister Habeck will zusagte Verpflichtungen wie für den Klimafonds einhalten. (picture alliance / dpa / Uli Deck)