Archiv

Urteil aus Karlsruhe
Verfassungsgericht kippt Klimarücklage der Ampel

Es ist der GAU für die Ampel: Nicht benötigte Gelder zur Bewältigung der Corona-Krise hätten nicht in den Klimafonds verschoben werden dürfen, so das Bundesverfassungsgericht. Jetzt fehlen 60 Milliarden Euro und die Koalition scheint ratlos.

Münchenberg, Jörg |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verlässt nach der Urteilsverkündung in Sachen "Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021" den Sitzungsaal. Laut dem Urteil ist der Nachtragshaushalt nichtig.
Das Zahlenspiel der Ampel ist nicht aufgegangen: Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Wirtschaftsminister Habeck will zusagte Verpflichtungen wie für den Klimafonds einhalten. (picture alliance / dpa / Uli Deck)