Karlsruhe
Verfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten nicht zur Entscheidung an

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Tabaksteuer auf Flüssigkeiten für E-Zigaretten nicht zur Entscheidung angenommen.

    Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts, eines Gebäude im nüchtern-modernen Stil der Sechzigerjahre.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Imago / Rupert Oberhäuser)
    Zur Begründung teilten die Richter in Karlsruhe mit, die Kläger hätten nicht dargelegt, warum sie sich nicht zuvor an die Finanzgerichte gewandt hätten. Diese müssten sich vorrangig mit steuerrechtlichen Fragen befassen. Auch habe die Beschwerde nicht den Anforderungen des Verfassungsgerichts entsprochen.
    Sogenannte Liquids werden in E-Zigaretten erhitzt. Es gibt sie mit und ohne Nikotin. Die Steuer wurde zum Juli 2022 eingeführt.
    Diese Nachricht wurde am 12.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.