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Klimaschutz
Verfassungsgericht: Umwidmung von Corona-Geldern nicht rechtens

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung von Ende 2021 beanstandet.

    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen die roten Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats
    Die Verfassungsrichter urteilen zum Klimafonds. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Demnach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Krise nicht umgewidmet und in den Klimafonds verschoben werden. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, König, bei der Verkündung.
    Die Unionsfraktion im Bundestag hatte sich an das Gericht gewandt. Sie hielt das Vorgehen der Bundesregierung für verfassungswidrig.
    Für die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen, war in der Notlage der Pandemie die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt worden. Die Mittel wurden dann aber doch nicht gebraucht. Im Februar 2022 wurden die Kreditermächtigungen mit Zustimmung des Bundestages rückwirkend in den Energie- und Klimafonds verschoben.
    Diese Nachricht wurde am 15.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.