In einer Stellungnahme des sogenannten Plenums, dem alle 16 Verfassungrichter und -richterinnen angehören, heißt es, man begrüße das Bestreben des Gesetzgebers, die Funktionsbedingungen der Verfassungsgerichtsbarkeit zu sichern. Ein solcher Schritt liege auch deshalb nahe, weil ein Blick über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus zeige, dass sich autokratische Bestrebungen auch und gerade gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit richten könnten.
Die Initiative von SPD, Grünen, FDP und Union sieht unter anderem vor, bestimmte Strukturen des Gerichts im Grundgesetz festzuschreiben. Diese Festlegungen sind bisher in einem Gesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte. Für Grundgesetzänderungen hingegen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat nötig.
Diese Nachricht wurde am 13.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.