In einer Stellungnahme zu dem gemeinsamen Vorhaben von Bundesregierung und CDU/CSU-Opposition hieß es in Karlsruhe, man begrüße das Bestreben, die eigenen Funktionsbedingungen zu sichern. Ein solcher Schritt liege auch deshalb nahe, weil ein Blick ins Ausland zeige, dass sich autokratische Bestrebungen auch und gerade gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit richten können. Die Initiative von SPD, Grünen, FDP und Union sieht unter anderem vor, Strukturen des Gerichts im Grundgesetz festzuschreiben. Diese sind bisher in einem Gesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte. Für Grundgesetzänderungen hingegen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat nötig.
Diese Nachricht wurde am 13.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.