Gericht
Verfassungsschutz darf AfD Baden-Württemberg beobachten

Der Verfassungsschutz darf die AfD in Baden-Württemberg weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten.

    Eine AfD Papierfahne wird in München geschwenkt.
    Die BaWü-AfD darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden (Symbolbild). (AFP / Christof Stache)
    Auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung sei zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart und wies eine entsprechende Klage der Partei zurück. Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren so entschieden. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erlitt der Landesverband in dem Eilverfahren eine Niederlage. Zur Begründung hieß es, weil Mitglieder der AfD für einen ethnischen Volksbegriff einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. 
    Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Südwest-AfD seit 2022. Der Landesverband klagte gegen die Beobachtung sowie deren öffentliche Bekanntgabe.
    Diese Nachricht wurde am 20.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.