Gerichtsentscheidung
Verfassungsschutz in Bayern darf AfD beobachten

In Bayern darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies eine entsprechende Klage der AfD dagegen ab.

01.07.2024
    Bayern, München: Das Logo der AfD hängt in einem Flur des bayerischen Landtags.
    Eine Beobachtung der AfD in Bayern ist laut Verwaltungsgericht München zulässig. (Sven Hoppe/dpa)
    Es lägen eine Reihe tatsächlicher Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtung zulässig sei, hieß es. Demnach durfte der Verfassungsschutz auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informieren. Der AfD-Landesvorsitzender Protschka hatte zu Verhandlungsbeginn angekündigt, im Falle einer Abweisung vor weitere Instanzen ziehen zu wollen.
    2022 hatte der bayerische Verfassungsschutz angekündigt, die AfD auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.
    Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.