In zwei Bundesländer wird die AfD bereits vom jeweiligen Landesverfassungsschutz beobachtet – in Thüringen und Brandenburg. Jetzt will auch die Bundesbehörde des Verfassungsschutzes die AfD als Verdachtsfall einstufen. Dagegen – beziehungsweise gegen das Öffentlich-Machen dieses Beschlusses - hat die Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht, ist damit jedoch zunächst gescheitert.
Der Linken Politiker André Hahn hält die Beobachtung der AfD aus mehreren Gründen für problematisch. Demokratietheoretisch sieht er ein Problem darin, dass die größte Oppositionspartei im Bundestag in einem Superwahljahr von einer Regierungsbehörde überwacht werden soll. Das sei kein Fall wie jeder andere und müsse sehr genau geprüft werden, so Hahn im Dlf.
Hahn gab außerdem zu bedenken, dass die "verfassungsfeindliche Grundeinstellung" der Partei eindeutig sei. Es sei genug Material zusammengetragen worden und nun eine Aufgabe aller Demokraten, sich mit der AfD auseinanderzusetzen. Die Debatte müsse auch im Bundestag geführt werden. Statt einer Überwachung durch den Verfassungsschutz plädierte Hahn für eine Stärkung aller zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich in Deutschland gegen Rechtsextremismus engagieren – und zwar durch staatliche Förderungen und ein Demokratiestärkungsgesetz.
Das ganze Interview im Wortlaut:
Jörg Münchenberg: Herr Hahn, wie ist da Ihre Einschätzung? Muss auch die Bundes-AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
André Hahn: Lassen Sie mich da eingangs zwei grundsätzliche Vorbemerkungen machen. Für die Überwachung der AfD als Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es mit Sicherheit viele nachvollziehbare sachliche Gründe. Ob das aber gerade in einem Superwahljahr politisch klug und auch verhältnismäßig ist, darf allerdings zurecht angezweifelt werden, denn es kann doch eigentlich niemand ein Interesse daran haben, der AfD gerade jetzt zu ermöglichen, sich als vermeintlich zu Unrecht verfolgte Opposition darzustellen und möglicherweise eine Märtyrer-Rolle zu spielen. Und zweitens: Um zu wissen, dass die AfD in weiten Teilen rechtsextremistisch und demokratiefeindlich ist, brauche ich jedenfalls keinen Verfassungsschutz. Da reichen einige wenige Recherchen im Internet und vor allem gibt es zum Glück viele zivilgesellschaftliche Gruppen und Initiativen, die ganz ohne nachrichtendienstliche Mittel ausreichend Informationen über die AfD zusammengetragen haben und weiter sammeln, mit denen die verfassungsfeindliche Grundausrichtung der AfD nachgewiesen werden kann. Dafür braucht es aus meiner Sicht jedenfalls weder V-Leute noch geheime Abhörmaßnahmen.
"Grundsätzliche Skepsis der Linken gegenüber Geheimdiensten"
Münchenberg: Um die Frage noch mal zu wiederholen: Eigentlich macht es aus Ihrer Sicht keinen Sinn, dass der Verfassungsschutz jetzt aktiv wird? Oder es ist auch politisch sehr heikel, wenn der Verfassungsschutz jetzt da aktiv werden sollte?
Hahn: Es ist vor allem nicht notwendig, weil eigentlich genug öffentlich zugängliches Material zusammengetragen worden ist. Ich meine, die grundsätzliche Skepsis der Linken gegenüber Geheimdiensten und insbesondere gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist ja bekannt. Ich registriere natürlich schon – und das will ich gerne auch hier sagen -, dass es nach dem Wechsel im Präsidentenamt eine veränderte Schwerpunktsetzung beim Verfassungsschutz gegeben hat. Während Hans-Georg Maaßen stets seine schützende Hand über die AfD gehalten hat, ist der Rechtsextremismus unter Herrn Haldenwang deutlich mehr in den Fokus gerückt und endlich als das bewertet worden, was er tatsächlich ist, nämlich die größte Gefahr für das demokratische Gemeinwesen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber das heißt ja nicht, dass die permanenten Forderungen nach immer mehr Geld, nach immer mehr Personal für den Verfassungsschutz gerechtfertigt sind, und das begründet man ja auch, man hat neue Aufgaben wie zum Beispiel mit der AfD. Das ist für uns nicht schlüssig. Wir sind vielmehr dafür, dass man die gesamten zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich einsetzen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, endlich stärkt, dass man ihnen nicht immer die Rolle des Bittstellers zuweist, die für jeden Euro in ihren Projekten kämpfen müssen, sondern sie brauchen eine institutionelle Förderung. Es ist seit Jahren ja die Rede in der Bundesregierung – und das ärgert mich -, dass dieses Demokratiefördergesetz immer noch nicht auf den Weg gebracht worden ist, was man angekündigt hat.
Münchenberg: Herr Hahn, lassen Sie uns trotzdem noch beim Verfassungsschutz und der AfD bleiben. Es heißt ja jetzt, auch in Sachsen-Anhalt wird die AfD beobachtet. Es gibt dafür noch keine offizielle Bestätigung. Da finden jetzt auch demnächst im Sommer Landtagswahlen statt. Ist das nicht eine klare Benachteiligung im politischen Wettbewerb?
Hahn: Ich habe ja vorhin eingangs gesagt, dass es in der Tat ein Problem ist, und das ist grundsätzlich so. Das würde ich in jedem Fall sagen. Die mutmaßlich bevorstehende Einstufung auch der AfD, nicht nur in Sachsen-Anhalt, der AfD als Gesamtpartei als Verdachtsfall ist ein demokratietheoretisches Problem generell.
"Die Debatte müssen wir im Bundestag führen"
Münchenberg: Das hat aber trotzdem ganz praktische Auswirkungen, zum Beispiel für Beamte.
Hahn: Das will ich ja gerade sagen. – Es ist generell in Frage zu stellen, wenn eine Regierungsbehörde – und natürlich ist das Bundesamt für Verfassungsschutz und auch die Landesämter nichts anderes als unter Fach- und Dienstaufsicht des Innenministers oder aber der jeweiligen Landesregierung stehend – eine Oppositionspartei durch den Geheimdienst überwachen lässt. Das bleibt ein Problem. Ich habe da kein Mitleid mit der AfD. Das wäre ja auch einigermaßen absurd. Aber es ist grundsätzlich schwierig und ich bin nicht überzeugt davon, dass hier tatsächlich der Verfassungsschutz in Stellung gebracht werden soll. Es ist die Aufgabe aller Demokraten, sich mit der AfD politisch auseinanderzusetzen, auch mit den verfassungsfeindlichen Positionen dort. Die Debatte müssen wir führen im Deutschen Bundestag, in den Landtagen, mit aller Entschiedenheit auch im Wahlkampf. Da wäre mir schon wichtig, bei allen sonstigen Differenzen, dass die demokratischen Parteien an einem Strang ziehen und die AfD bei den bevorstehenden Wahlen auf diese Weise deutlich schwächen und vielleicht sogar den Wiedereinzug in den Bundestag verhindern. Dazu wollen wir unseren Beitrag leisten, aber der Verfassungsschutz ist dafür aus meiner Überzeugung nicht das geeignete Instrument.
Streitfall: Information der Öffentlichkeit über die Beobachtung der AfD
Münchenberg: Lassen Sie uns noch mal kurz bei Sachsen-Anhalt bleiben. Das ist ja noch nicht bekannt gemacht worden, dass eine solche Beobachtung jetzt stattfindet. Ist es eigentlich klug, das nicht so öffentlich zu kommunizieren, wenn das schon stattfindet?
Hahn: Nun muss man ja dazu sagen, dass die AfD gerade unter anderem dagegen klagt, dass öffentlich über die Beobachtung, über einen Prüffall oder jetzt über den möglichen Verdachtsfall gesprochen wird. Das will ja die AfD aus aus ihrer Sicht nachvollziehbaren Gründen nicht, weil natürlich, wenn der Verdacht besteht – und dafür gibt es ja, das habe ich auch gesagt, sachlich sehr viele Gründe -, wenn eine solche Überwachung stattfindet, dann hat man natürlich Angst, dass Mitglieder, die beispielsweise im Beamtenstatus sind, ob nun bei der Bundeswehr, bei der Polizei oder auch in der Justiz, Probleme bekommen könnten und möglicherweise auch ihre Beamtentätigkeit, ihr Job gefährdet ist. Dass die AfD das nicht will, versucht sie ja dann auch über Gerichte einzufordern.
"Es muss eine klare Entscheidung geben"
Münchenberg: Was ja ihr gutes Recht ist.
Hahn: Ja, das ist natürlich ihr gutes Recht. Auf der anderen Seite werden natürlich bestimmte Kontrollmaßnahmen des Verfassungsschutzes immer nicht breit in die Öffentlichkeit getragen. Aber es ist ja kein Fall wie jeder andere. Es ist im Moment leider, füge ich hinzu, die stärkste Oppositionspartei im Bundestag und aus dem Grund ist es ein besonderer Vorgang, und der muss sehr genau begründet werden. Ich kann über die Landesämter nicht sprechen. Das dürfen wir auch nicht auf der Bundesebene kontrollieren. Ich finde, man soll damit offen umgehen, und der Verfassungsschutz wird natürlich sich dann auch positionieren müssen, was die Bundesebene angeht, und ich hoffe, dass das nicht so weitergeht wie bisher, dass man jeden Tag irgendwelche neuen Berichte und Gerüchte liest, sondern es muss eine klare Entscheidung geben und mit der muss man dann umgehen und mit der müssen am Ende sich auch die Gerichte beschäftigen und entscheiden.
"Meine Skepsis bleibt bestehen"
Münchenberg: Herr Hahn, Stichwort Gerüchte. In Sachsen-Anhalt ist die Beobachtung ja an die Medien weitergegeben worden. Ebenso jetzt die mögliche Beobachtung durch den Bundesverfassungsschutz. In Berlin ist ein Zwischenbericht ebenfalls durchgestochen worden. Da hat man ja schon den Eindruck, dass da sehr viel Durchlässigkeit ist.
Hahn: Ja, daran gibt es auch zurecht heftige Kritik. Das darf in keinem Fall passieren. Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt jetzt ein entsprechender Bericht des Bundesamtes bei der Bundesregierung, konkret beim Bundesinnenminister, und dort wird eine Entscheidung getroffen werden. Alles, was da durchgestochen wird, wenn sogar schon bestimmte Formulierungen aus den Papieren in den Medien sind, spricht das nicht für eine solide Arbeit, weder beim Verfassungsschutz, noch bei der Bundesregierung oder bei den Landesregierungen. Das ist Wasser auf die Mühlen der AfD. Dafür gibt es keine Rechtfertigung, sondern jetzt gibt es diesen Prüfvorgang und jetzt muss man abwarten, wie die Entscheidung ausfällt. Wenn sie denn getroffen ist, dann muss sie solide begründet sein und dann werden auch wir uns mit der Bewertung auseinandersetzen. Meine Skepsis bleibt bestehen. Die habe ich, glaube ich, auch deutlich gemacht.
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