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Expertenkommission
Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen juristisch möglich

Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission zur "Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dem Bericht nach ist es juristisch möglich, die betreffenden Unternehmen zu vergesellschaften. Berlins Regierender Bürgermeister Wegner ist weiterhin skeptisch.

    Blick über Berliner Wohnhäuser an der Bismarckstraße in Richtung Alexanderplatz mit dem Fernsehturm.
    Blick auf Berliner Wohnhäuser (Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)
    Nach mehr als einem Jahr Arbeit übergab die Vorsitzende der Kommission, die frühere Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin (SPD), den Bericht an Berlins Regierenden Bürgermeister Wegner (CDU). Das seit April 2022 tagende Gremium bestand aus 13 vom Senat benannten Mitgliedern. Die Besetzung sei unter Beteiligung der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen” erfolgt, teilte die Senatskanzlei mit.
    Bei dem im September 2021 abgehaltenen Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hatten 56,4 Prozent der Berliner für eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt. Das waren mehr als eine Million der Wahlberechtigten. 39 Prozent stimmten gegen die Initiative.
    In ihrem Koalitionsvertrag verständigten sich CDU und SPD darauf, im Fall einer Empfehlung durch die Experten zunächst ein entsprechendes Rahmengesetz zu verabschieden. Es soll erst in zwei Jahren in Kraft treten.

    Wegner lehnt Vergesellschaftung weiterhin ab

    Berlins Regierender Bürgermeister Wegner sagte, er sehe die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nach wie vor kritisch und erachte sie als falschen Weg. Es dürfe nicht passieren, dass man den Neubaumotor abwürge. Die Wohnungswirtschaft brauche Rechtssicherheit. Es gebe zudem viele rechtliche Punkte, die weiterhin beachtet werden müssten. Die Kommission habe sich auf die schwerwiegendsten juristischen und verfassungsrechtlichen Fragen beschränkt, erklärte Wegner. Es sei nicht die Aufgabe des Gremiums gewesen, "die politische Bewertung des Berichts vorzunehmen".
    Diese Nachricht wurde am 28.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.