Während die Klage einzelner Bundesländer sowie der Oppositionsparteien im Bundestag eher das parlamentarische Verfahren der beschlossenen Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke im Blick hat – Stichwort: Beteiligung des Bundesrates ja oder nein – versucht es Greenpeace über einen anderen juristischen Weg. Man klagt gemeinsam mit Anwohnern der älteren Atomkraftwerke. Hier steht das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger im Vordergrund. Dieses werde durch die Laufzeitverlängerung und die damit verbundenen Risiken der Atomkraftwerke verletzt. Heinz Smital von der Umweltorganisation Greenpeace.
"Unsere Verfassungsbeschwerde richtet sich mehr nach dem Inhalt. Das heißt, dass durch die mangelnde Anlagensicherheit und auch durch Terrorgefahr Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Dass die ungelöste Entsorgungsfrage einen Weiterbetrieb verfassungsrechtlich nicht rechtfertigt. Und, dass das
Beschneiden von Bürgerrechten, speziell von Klagerechten, auch der Verfassung widerspricht."
In der juristischen Argumentation hat Greenpeace auch die bisherige Rechtssprechung zur Atomkraft in der Bundesrepublik im Blick. Bislang sei es so gewesen, dass der Betrieb von Atomanlagen rechtmäßig sei – auch deswegen, weil die Richter die Gefahren allein an einem wenig wahrscheinlichen Restrisiko festmachten. Dieses sei somit hinzunehmen. Zur Rechtssprechung gehöre aber auch, dass Staat und Anlagenbetreiber den Betrieb aber so sicher wie möglich gestalten müssten. Und hier setzt nun Ulrich Wollenteit an, der Rechtsanwalt hat die Verfassungsklage gegen die Laufzeitverlängerungen mitverfasst.
Man hat damals gesagt, die Kernenergie ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil das Atomgesetz Regeln enthält, die den betrieb der Reaktoren an einen Schutzstandard von Wissenschaft und Technik bindet. Dies verpflichtet den Staat eine bestmögliche Gefahren- und Risikovorsorge zu gewährleisten. Das Atomgesetz ist somit nur verfassungsgemäß, weil es dem Bürger lediglich ein sogenanntes Restrisiko zumutet.
Eine bestmögliche Gefahrenvorsorge sei aber durch die Laufzeitverlängerungen besonders bei älteren Atommeilern nicht gegeben. Als nicht handhabbare Gefahr sieht der Rechtsanwalt beispielsweise die bislang ungelöste Endlagersuche an. Das berühmt berüchtigte Lager Asse wird als negatives Beispiel genannt. Für die ebenfalls klagenden Bürger bestünde die Gefahr, dass die Atomkraftwerke weiterhin und künftig verstärkt zu Zwischenlagern würden. Dies widerspreche einer bestmöglichen Gefahrenabwehr. Ulrich Wollenteit.
"Das bedeutet, dass die Bürger an ihrem jeweiligen Standort eine erhebliche Zunahme des Risikos hinzunehmen haben. Weil die Zusatzmengen an radioaktiven Abfall, die jetzt ja entstehen, dort dezentral untergebracht werden müssen. Es besteht somit aber die Gefahr, dass diese dezentralen Lager irgendwann zu verkappten Endlagern werden."
Die zweite Argumentation einer zunehmenden Gefahr für die Bevölkerung machen der Rechtsanwalt und Greenpeace anhand von Terrorgefahren fest. Auch Sicherheitsorgane würden einen gezielten Angriff auf ein Atomkraftwerk aus der Luft mit einen Flugzeug nicht mehr gänzlich ausschließen. Bereits getroffene Sicherheitsmaßnahmen wie eine Vernebelung der Anlage seien dabei kein wirklicher Schutz, sagt Ulrich Wollenteit.
"Keiner der Reaktoren, in deren Umfeld die Beschwerdeführer leben, entspricht dem geforderten Stand von Wissenschaft und Technik. Keiner dieser Reaktoren ist hinreichend vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter, insbesondere eines Flugzeugabsturzes, geschützt. Alle diese Reaktoren sind, wie wir aus Stellungnahmen der Sicherheitsbehörden wissen, durch solche Angriffe gefährdet."
Es geht also – laut Greenpeace – um eine Abschwächung von Schutzansprüchen der Bürger. Und deshalb werde gegen die Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke geklagt.
"Unsere Verfassungsbeschwerde richtet sich mehr nach dem Inhalt. Das heißt, dass durch die mangelnde Anlagensicherheit und auch durch Terrorgefahr Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Dass die ungelöste Entsorgungsfrage einen Weiterbetrieb verfassungsrechtlich nicht rechtfertigt. Und, dass das
Beschneiden von Bürgerrechten, speziell von Klagerechten, auch der Verfassung widerspricht."
In der juristischen Argumentation hat Greenpeace auch die bisherige Rechtssprechung zur Atomkraft in der Bundesrepublik im Blick. Bislang sei es so gewesen, dass der Betrieb von Atomanlagen rechtmäßig sei – auch deswegen, weil die Richter die Gefahren allein an einem wenig wahrscheinlichen Restrisiko festmachten. Dieses sei somit hinzunehmen. Zur Rechtssprechung gehöre aber auch, dass Staat und Anlagenbetreiber den Betrieb aber so sicher wie möglich gestalten müssten. Und hier setzt nun Ulrich Wollenteit an, der Rechtsanwalt hat die Verfassungsklage gegen die Laufzeitverlängerungen mitverfasst.
Man hat damals gesagt, die Kernenergie ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil das Atomgesetz Regeln enthält, die den betrieb der Reaktoren an einen Schutzstandard von Wissenschaft und Technik bindet. Dies verpflichtet den Staat eine bestmögliche Gefahren- und Risikovorsorge zu gewährleisten. Das Atomgesetz ist somit nur verfassungsgemäß, weil es dem Bürger lediglich ein sogenanntes Restrisiko zumutet.
Eine bestmögliche Gefahrenvorsorge sei aber durch die Laufzeitverlängerungen besonders bei älteren Atommeilern nicht gegeben. Als nicht handhabbare Gefahr sieht der Rechtsanwalt beispielsweise die bislang ungelöste Endlagersuche an. Das berühmt berüchtigte Lager Asse wird als negatives Beispiel genannt. Für die ebenfalls klagenden Bürger bestünde die Gefahr, dass die Atomkraftwerke weiterhin und künftig verstärkt zu Zwischenlagern würden. Dies widerspreche einer bestmöglichen Gefahrenabwehr. Ulrich Wollenteit.
"Das bedeutet, dass die Bürger an ihrem jeweiligen Standort eine erhebliche Zunahme des Risikos hinzunehmen haben. Weil die Zusatzmengen an radioaktiven Abfall, die jetzt ja entstehen, dort dezentral untergebracht werden müssen. Es besteht somit aber die Gefahr, dass diese dezentralen Lager irgendwann zu verkappten Endlagern werden."
Die zweite Argumentation einer zunehmenden Gefahr für die Bevölkerung machen der Rechtsanwalt und Greenpeace anhand von Terrorgefahren fest. Auch Sicherheitsorgane würden einen gezielten Angriff auf ein Atomkraftwerk aus der Luft mit einen Flugzeug nicht mehr gänzlich ausschließen. Bereits getroffene Sicherheitsmaßnahmen wie eine Vernebelung der Anlage seien dabei kein wirklicher Schutz, sagt Ulrich Wollenteit.
"Keiner der Reaktoren, in deren Umfeld die Beschwerdeführer leben, entspricht dem geforderten Stand von Wissenschaft und Technik. Keiner dieser Reaktoren ist hinreichend vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter, insbesondere eines Flugzeugabsturzes, geschützt. Alle diese Reaktoren sind, wie wir aus Stellungnahmen der Sicherheitsbehörden wissen, durch solche Angriffe gefährdet."
Es geht also – laut Greenpeace – um eine Abschwächung von Schutzansprüchen der Bürger. Und deshalb werde gegen die Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke geklagt.