Es gehe um eine Summe von 243 Millionen Euro, die der Bund nach einem Schiedsverfahren als Schadenersatz an die vorgesehenen Mautbetreiber zahlen müsse.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Müller, sprach von einem durchsichtigen Wahlkampfmanöver und bezeichnete eine Regressforderung als vollkommen abwegig. Scheuer habe bei der Pkw-Maut als damaliger Bundesverkehrsminister einen parlamentarischen Gesetzesbeschluss umzusetzen gehabt; dies müsse Wissing als Jurist eigentlich wissen. Dagegen sagte SPD-Bundestagsfraktionsvize Müller, der Anstoß sei gut, durch ein externes Gutachten zu prüfen, ob Regressforderungen möglich und rechtssicher wären. "Gerade bei diesen hohen Millionenbeträgen sollte uns allen an einer Klärung gelegen sein, wer die rechtliche Verantwortung für den Schaden hat. "
Eine Regressforderung gegen Scheuer gilt juristisch als schwierig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schrieb 2019 in einer Analyse, Artikel 34 des Grundgesetzes sehe die Möglichkeit des Staates vor, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress beim "handelnden Amtswalter" zu nehmen. Diese Möglichkeit bedürfe eines entsprechenden Gesetzes oder einer vertraglichen Grundlage. Im Verhältnis zu Bundesbeamten habe der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen. Das für Bundesminister einschlägige Bundesministergesetz sehe eine solche Rückgriffsmöglichkeit jedoch nicht vor.
Die Maut platzte 2019. Ein zentraler Knackpunkt war, dass dem Modell zufolge nur inländische Fahrer für Mautzahlungen voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. In der Kritik stand auch, dass Scheuer die Betreiberverträge Ende des Jahes 2018 abgeschlossen hatte - bevor endgültige Rechtssicherheit beim Europäischen Gerichtshof bestand. Mit dem Scheitern der Maut befasste sich auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags. Die damalige Opposition warf Scheuer Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor. Scheuer wies alle Vorwürfe zurück.
Diese Nachricht wurde am 31.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.