Laut einem Sprecher ist geplant, die höchstzulässige Gesamtmasse von einem hinter einem Fahrrad mitgeführten und ungebremsten Anhänger grundsätzlich auf 50 Kilogramm zu begrenzen. Auch 60 Kilo seien möglich, sofern die Verbindungseinrichtung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrades befestigt sei. Die vorgesehenen Anpassungen in der Zulassungsordnung beruhten auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Weiter hieß es, die Anforderungen sollten für neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger und mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung gelten. Die Hersteller könnten die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Selbstzertifizierung bestätigen.
Diese Nachricht wurde am 26.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.