Laut einem Sprecher ist geplant, die höchstzulässige Gesamtmasse von einem hinter einem Fahrrad mitgeführten und ungebremsten Anhänger grundsätzlich auf 50 Kilogramm zu begrenzen. Auch 60 Kilo seien möglich, sofern die Verbindungseinrichtung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrades befestigt sei. Die vorgesehenen Anpassungen in der Zulassungsordnung beruhten auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Diese Nachricht wurde am 27.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.