Wenn diese Unternehmen nun die EEG-Umlage in voller Höhe zahlen müssten, dann hätten sie Zusatzausgaben von 230 Millionen Euro und diese Summe lässt sich unmöglich einsparen, hat der Verband deutscher Verkehrsunternehmen VDV ausgerechnet. Das würde bedeuten, dass die Fahrgäste, die mit Verkehrsmitteln unterwegs sind, die Strom verbrauchen mit drei Prozent mehr Kosten für das Ticket rechnen müssen – und so geht’s nicht, meint Reiner Metz, der Geschäftsführer ÖPNV beim VDV:
"Es ist deswegen nicht gerecht, weil einseitig ein Verkehrsträger nämlich die Schienenbahnen, also Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen mit dieser Umlage belastet werden und alle anderen Verkehrsträger, die nicht mit Strom fahren nicht. Das Flugzeug zahlt keine EEG-Umlage, der Lastwagen zahlt keine EEG-Umlage und der Pkw auch nicht."
Darüber hinaus träfe so eine Fahrpreiserhöhung gerade die, die eigentlich gefördert werden sollten, meint Winfried Karg vom Fahrgastverband Pro Bahn
"Wir vom Fahrgastverband Pro Bahn sind der Meinung, dass eine Fahrpreiserhöhung , die nur durch die EEG-Umlage käme genau die Falschen trifft, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die schon lange als Benutzerinnen und Benutzer öffentlichen Verkehrsmittel gerade umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen und den Energieverbrauch auch damit senken in ganz Deutschland."
Mit der sogenannten EEG-Umlage soll ja der Umstieg auf erneuerbare Energien gefördert werden. Deshalb zahlen private und gewerbliche Verbraucher die Umlage über die Stromrechnung. Aber: Ungefähr die Hälfte aller deutschen Industrieunternehmen sind davon ganz oder teilweise befreit, weil sie sonst im internationalen Wettbewerb nicht bestehen könnten. Auch diese Regelung soll sich in Zukunft ändern. Bei Nahverkehrsunternehmen gibt es keinen internationalen Wettbewerb.
Deshalb waren bisher nur 51 Verkehrsunternehmen in Deutschland von der EEG Umlage befreit – nur die die ganz besonders viel Strom, nämlich mehr als zehn Millionen Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Der VDV fordert in Zukunft eine Befreiung von der Umlage für alle Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs, unabhängig davon, wie viel Strom sie verbrauchen, um ihre Benutzung zu fördern.
Die Zahl der Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, steigt seit Jahren leicht an, allerdings hauptsächlich in den Ballungsgebieten. Gerade in ländlichen Gebieten würden Kunden eine Fahrpreiserhöhung nicht akzeptieren, fürchtet Reiner Metz vom VDV
"Wir erleben es heute schon in einigen Regionen, dass wir wenn wir über das gesamte Fahrpreissortiment die Fahrpreise um 3,5 Prozent erhöhen, dass wir in einer Nachkalkulation feststellen, dass wir vielleicht nur 2,5 Prozent mehr eingenommen haben, sprich es gibt Regionen, es gibt Gebiete, wo die Fahrgastzahlen auch rückläufig sind und wo die Möglichkeiten, die Fahrpreise weiter zu erhöhen auch ausgereizt sind."
Ein weiteres großes Problem für die Verkehrsunternehmen sind die Schwarzfahrer. 250 Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen gehen dadurch verloren, dazu kommen 100 Millionen Euro Kosten für Kontrolleure. Schwarzfahren soll nun in Zukunft 60 Euro statt 40 kosten – für Wiederholungstäter sogar 120, das wünscht sich der VDV vom Gesetzgeber, der das entscheiden muss. 78 Prozent der Kosten kann der ÖPNV zurzeit aus eigener Kraft decken, der Rest muss aus Steuermitteln finanziert werden.
Über die Befreiung von der EEG-Umlage wird voraussichtlich im März entschieden.
"Es ist deswegen nicht gerecht, weil einseitig ein Verkehrsträger nämlich die Schienenbahnen, also Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen mit dieser Umlage belastet werden und alle anderen Verkehrsträger, die nicht mit Strom fahren nicht. Das Flugzeug zahlt keine EEG-Umlage, der Lastwagen zahlt keine EEG-Umlage und der Pkw auch nicht."
Darüber hinaus träfe so eine Fahrpreiserhöhung gerade die, die eigentlich gefördert werden sollten, meint Winfried Karg vom Fahrgastverband Pro Bahn
"Wir vom Fahrgastverband Pro Bahn sind der Meinung, dass eine Fahrpreiserhöhung , die nur durch die EEG-Umlage käme genau die Falschen trifft, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die schon lange als Benutzerinnen und Benutzer öffentlichen Verkehrsmittel gerade umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen und den Energieverbrauch auch damit senken in ganz Deutschland."
Mit der sogenannten EEG-Umlage soll ja der Umstieg auf erneuerbare Energien gefördert werden. Deshalb zahlen private und gewerbliche Verbraucher die Umlage über die Stromrechnung. Aber: Ungefähr die Hälfte aller deutschen Industrieunternehmen sind davon ganz oder teilweise befreit, weil sie sonst im internationalen Wettbewerb nicht bestehen könnten. Auch diese Regelung soll sich in Zukunft ändern. Bei Nahverkehrsunternehmen gibt es keinen internationalen Wettbewerb.
Deshalb waren bisher nur 51 Verkehrsunternehmen in Deutschland von der EEG Umlage befreit – nur die die ganz besonders viel Strom, nämlich mehr als zehn Millionen Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Der VDV fordert in Zukunft eine Befreiung von der Umlage für alle Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs, unabhängig davon, wie viel Strom sie verbrauchen, um ihre Benutzung zu fördern.
Die Zahl der Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, steigt seit Jahren leicht an, allerdings hauptsächlich in den Ballungsgebieten. Gerade in ländlichen Gebieten würden Kunden eine Fahrpreiserhöhung nicht akzeptieren, fürchtet Reiner Metz vom VDV
"Wir erleben es heute schon in einigen Regionen, dass wir wenn wir über das gesamte Fahrpreissortiment die Fahrpreise um 3,5 Prozent erhöhen, dass wir in einer Nachkalkulation feststellen, dass wir vielleicht nur 2,5 Prozent mehr eingenommen haben, sprich es gibt Regionen, es gibt Gebiete, wo die Fahrgastzahlen auch rückläufig sind und wo die Möglichkeiten, die Fahrpreise weiter zu erhöhen auch ausgereizt sind."
Ein weiteres großes Problem für die Verkehrsunternehmen sind die Schwarzfahrer. 250 Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen gehen dadurch verloren, dazu kommen 100 Millionen Euro Kosten für Kontrolleure. Schwarzfahren soll nun in Zukunft 60 Euro statt 40 kosten – für Wiederholungstäter sogar 120, das wünscht sich der VDV vom Gesetzgeber, der das entscheiden muss. 78 Prozent der Kosten kann der ÖPNV zurzeit aus eigener Kraft decken, der Rest muss aus Steuermitteln finanziert werden.
Über die Befreiung von der EEG-Umlage wird voraussichtlich im März entschieden.