Jetzt kommt es auf die nächsten zwei Wochen an. Solange hat Miteigentümer Barlach Zeit, Beschwerde einzulegen. Tut er das nicht, wird das Insolvenzverfahren beendet. Der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde: "Zum einen wird die Gesellschaft nennenswert entschuldet von den Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern hat – also eine Summe von mehreren Millionen Euro. Und zum anderen ist dann die Gründung der Suhrkamp AG möglich, die in dem Plan ja vorgesehen ist, die dann zum Handelsregister angemeldet werden kann."
Barlach könnte Großaktionär werden
Legt Barlach Beschwerde ein, so wird das Landgericht Berlin darüber befinden – und das kann dauern. Er braucht gute Gründe, um den heutigen Beschluss anzugreifen. Der "Welt" hatte er im Oktober erklärt, er werde keine Beschwerde einreichen und sich auf seine zukünftigen Rechte als Großaktionär konzentrieren.
Es wäre zu wünschen, der Suhrkamp Verlag machte wieder Schlagzeilen mit guten Büchern und die Kräfte zehrende Fehde wäre beigelegt. Der Streit hatte begonnen, als Hans Barlach, Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, im Jahr 2006 im Verlag eingestiegen war.