Bundesverfassungsgericht
Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in Tübingen ist verfassungsgemäß

Die Stadt Tübingen darf eine Steuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen erheben.

    Einmal benutzte Coffee "to go" Becher in einem Abfallbehälter
    Tübingen darf eine Steuer auf Einwegverpackungen erheben (Archivbild). (imago stock&people / Rüdiger Wölk)
    Das entschied das Bundesverfassungsgericht und bestätigte damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Abgabe sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig, teilten die Richter in Karlsruhe mit. Geklagt hatte der Betreiber einer McDonald's-Filiale.
    In Tübingen müssen Schnellrestaurants seit 2022 für jede Einwegverpackung 50 Cent bezahlen, für jedes Einwegbesteck 20 Cent. Ziel der Stadt ist es demnach, über die Abgabe den Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren. Auch Konstanz erhebt seit Jahresbeginn eine Steuer auf Einwegverpackungen. Nach Angaben des Deutsche Städtetags wollen weitere Kommunen folgen.
    Diese Nachricht wurde am 22.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.