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Verpasster Anschlussflug wird für Airlines teuer

Auch bei verspäteten Anschlussflügen haben Reisende einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Maßgeblich sei die Verspätung gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel und nicht ausschließlich die Verspätung beim Abflug.

Von Jörg Münchenberg |
    Hintergrund des heutigen Urteils war ein Langstreckenflug von Bremen über Paris und Sao Paulo nach Asuncion in Paraguay. Der Flug startete von Beginn an mit zweieinhalbstündiger Verspätung. Sodass die Reisende jeweils ihre Anschlussflüge verpasste und ihr Reiseziel erst elf Stunden später als geplant erreichte.

    Grundsätzlich haben Fluggäste – abhängig auch von der Flugstrecke ein Anrecht auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, wenn sie ihr Endziel drei Stunden später oder mehr nach der planmäßigen Ankunft erreichen. Nach Meinung der Luxemburger Richter ist allerdings die Verspätung am Endziel entscheidend.

    Allerdings gelten auch Ausnahmen beim Entschädigungsanspruch: wenn etwa die die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist – wie etwa beim Vulkanausbruch auf Island. Zudem können die Regressansprüche um 50 Prozent gekürzt werden, wenn die Verspätung bei einem Flug über eine Entfernung von mehr als 3500 Kilometer unter vier Stunden bleibt. Diese Ausnahmen greifen jedoch nicht im vorliegenden Fall, weshalb nun die betroffene Fluggesellschaft der Reisenden Entschädigung zahlen muss.