Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern oder Baufirmen geht es oft um größere Summen. Entsprechend hoch werden dann auch die Kosten für Rechtsanwälte oder Gutachter. Kein Wunder also, dass Rechtsschutzversicherungen für gewöhnlich alle Auseinandersetzungen rund ums Bauen ausklammern. Doch seit Kurzem kommt Bewegung in den Markt. Peter Storsberg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Bonn:
"Es gibt einige Rechtsschutzversicherungen, die handhaben es neuerdings etwas anders. Da haben wir Unterlagen von zwei Rechtsschutzversicherungen vorliegen."
Der Versicherer ARAG bietet eine Bauherren-Versicherung als Baustein seines Premium-Rechtsschutzes an. Diese Police ist ab einer Jahresprämie von knapp 128 Euro pro Jahr zu haben - bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Allerdings sind die Kosten gedeckelt - auf maximal 10.000 Euro während der gesamten Versicherungszeit.
"Das heißt, wenn Sie einmal einen Schaden hatten, der etwa einen Streitwert von 40.000 bis 50.000 Euro hat, dann ist das verbraucht. Und 40.000 bis 50.000 Euro Streitwert, die haben Sie am Bau sehr schnell. Deswegen finde ich das kein besonders brauchbares Modell."
Ein sinnvoller Rechtsschutz für Bauherren sollte Kosten bis zu 100.000 übernehmen, empfiehlt der Rechtsanwalt. Eine solche Summe versichert die Police der ÖRAG. Das ist der Rechtsschutzversicherer der öffentlichen Versicherungen und der Sparkassen-Finanzgruppe. Diese Police ist dafür auch etwas teurer als die der Konkurrenz. Sie kostet 0,1 Prozent der Bausumme pro Jahr. Das wäre also zum Beispiel bei Baukosten von 300.000 Euro ein Beitrag von 300 Euro. Die Versicherung läuft nur während der fünfjährigen Gewährleistungsfrist und endet dann automatisch. Für viele Bauherren kommt diese Police allerdings nicht infrage. Denn sie wird bislang exklusiv an Darlehensnehmer der Sparkassen verkauft.
Bauleistungsversicherung hilft bei Sturmschäden
Generell sollten sich Bauherren sorgfältig über mögliche Ausschlüsse informieren, bevor sie eine solche Versicherung abschließen, warnt Storsberg. Er empfiehlt als Alternative zur Versicherung eine vertraglich vereinbarte Fertigstellungs- oder Mängelbürgschaft des Bauunternehmers von einer Bank. Und zwar über zehn bis 20 Prozent der Bausumme.
"Das Entscheidende ist, eine solche Bürgschaft muss auf erstes Anfordern fällig sein. Wenn sie das ist, dann können sie sofort die Bürgschaft vorlegen und können die Mängel beseitigen. Und das ist natürlich besser als jede Rechtsschutzversicherung, die ja nur den Rechtsstreit versichert, der unter Umständen drei, vier Jahre dauert."
Umsonst ist auch das nicht. Die Kosten für den Bauherren betragen in der Regel ein Prozent der Bausumme. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die für den Bauherren ohne Alternative sind. Das gilt für Risiken auf der Baustelle. Wenn dort zum Beispiel jemand zu Schaden kommt, ist der Eigentümer finanziell in der Pflicht.
"Ich muss also für diese von mir geschaffene Gefahr abgesichert sein. Dafür gibt es eben eine sogenannte Bauherren-Haftpflicht. Die sollte tunlichst jeder Bauherr haben," rät Michael Nischalke von der Stiftung Warentest. Diese Policen kosten einmalig 100 bis 300 Euro, in der Regel für eine Laufzeit von zwei Jahren. Teuer werden kann es für den Bauherren, wenn die Baustelle zum Beispiel durch Starkregen oder Sturm beschädigt oder Baumaterial zerstört wird. Michael Heinz vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute rät deshalb:
"Das sind Dinge, die können Sie über die Bauleistungsversicherung absichern. Und die kostet einen Einmalbeitrag von etwa 300, 400 Euro und ist in jedem Fall empfehlenswert."