Georg Ehring: Wenn der Sturm Friederike Häuser abdeckt, dann zahlt die Wohngebäudeversicherung. Bei Hochwasser oder folgen von Starkregen zahlt sie dagegen nur dann, wenn zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen wurde, und die ist für 99 Prozent der Gebäude in Deutschland auch problemlos möglich. So der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist da skeptisch. Sie hat für ihr Bundesland Versicherer gefragt, ob sie auch in Risikogebieten solche Policen automatisch mit anbieten. Das Ergebnis sei ernüchternd, schreibt die Verbraucherzentrale heute, und am Telefon begrüße ich Michael Wortberg. Er ist dort zuständig für das Thema. Guten Tag, Herr Wortberg.
Michael Wortberg: Guten Tag, Herr Ehring.
Ehring: Herr Wortberg, wie haben die Versicherer denn geantwortet?
Wortberg: Von den 52 Gesellschaften, die wir angeschrieben haben, haben erst mal ein Großteil gar nicht geantwortet. Oder zwei haben uns geschrieben, nein, wir wollen überhaupt nicht teilnehmen. Die restlichen Anbieter haben doch recht ernüchternde Auskünfte gegeben, die damit losgingen, dass sie es gar nicht anbieten, oder nur in ganz seltenen Fällen, oder gegen höhere Selbstbehalte.
Ehring: Vielleicht noch mal zur Erläuterung. Was genau bieten sie dann nicht an?
Wortberg: Wir haben abgefragt, ob man im Versicherungsantrag, den man ausfüllt, automatisch mit abschließen kann die Absicherung gegen die sogenannten Elementarschäden, also Hochwasser, Starkregen, aber auch Erdrutsch oder Erdsenkung. Nur dadurch ist dann gewährleistet, dass die Menschen automatisch den kompletten Schutz haben und nicht nur in ausgewählten Fällen.
Ehring: Also gibt es einen riesen Widerspruch aus Ihrer Sicht zwischen Anspruch und Wirklichkeit?
"Alle privat genutzten Wohngebäude sollten versichert sein"
Wortberg: Ja, auf jeden Fall! Wir sind hier in Rheinland-Pfalz in einer Elementarschaden-Kampagne des Umweltministeriums und dort wurde uns vor zwei oder drei Jahren von der Versicherungswirtschaft gesagt, wir brauchen hier keine Pflichtversicherung, denn wir gehen zunehmend dazu über, im Antrag gleich voranzukreuzen auch die Absicherung gegen Elementarschäden, genauso wie zum Beispiel gegen Leitungswasser-Schäden. Und nur wer das ausdrücklich nicht will, dem nehmen wir es aus dem Vertrag raus.
Ehring: Schäden bei Häusern, die direkt am Fluss sind, können sich ja jedes Jahr wiederholen und dann für die Versicherung ganz schön teuer werden. Wie sähe denn das Modell genau aus, das so etwas versicherbar macht?
Wortberg: Unser Modell sieht so aus, dass in Deutschland möglichst alle privat genutzten Wohngebäude versichert sind gegen diese Elementarschäden, weil man auch zum Beispiel nicht mehr sagen kann, Starkregen kommt nirgendwo vor. Der kann überall vorgehen. Es geht nicht mehr nur um Hochwasserschäden. Und wenn man all diese vielen Gebäude versichert hat, dann kann man auch die Hochrisikogebiete wie zum Beispiel an Mosel oder Nahe oder Rhein mitversichern.
"Schäden unbedingt dokumentieren"
Ehring: Mit Selbstbehalt, dass ein Teil der Kosten dann doch beim Versicherten hängen bleibt?
Wortberg: Damit hätte ich kein Problem, einen Selbstbehalt zu machen, wenn der nicht, wie in unserer vorigen Untersuchung zu sehen war, bis zu 10.000 Euro geht. Wenn ich einen Selbstbehalt pro Schaden zum Beispiel mit 500 oder 1.000 Euro habe, dann ist das für mich nicht das Problem. Es ist mir nur wichtig, dass die Prämien auch bezahlbar sind.
Ehring: Wir haben ja heute den Sturm, der ja von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist. Wer jetzt Sturmschäden hat, was sollte der tun?
Wortberg: Wer jetzt von diesen Sturmschäden betroffen ist, sollte zu allererst hingehen und seine Versicherung darüber informieren. Das kann per E-Mail geschehen, wenn man hinterher sofort eine Schadensfallnummer bekommt, oder auch per Telefon. Sicherer ist natürlich immer ein Fax mit Sendebericht oder sogar der klassische Weg Einschreiben mit Rückschein.
Im zweiten Schritt sollte man alle Schäden unbedingt dokumentieren, Fotos, Filme, vielleicht Nachbarn als Zeugen, bevor man anfängt, dann aufzuräumen, denn sonst bekommt man später in der Schadensfallabwicklung das Beweisproblem.
Ehring: Michael Wortberg war das von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Herzlichen Dank.
Wortberg: Bitte! – Gerne.
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