Wenn Arbeit krank macht oder am Arbeitsplatz ein Unfall geschieht, sind Beschäftigte abgesichert über die gesetzliche Unfallversicherung, in die die Arbeitgeber einzahlen. Theoretisch sind die Berufsgenossenschaften, die viel Geld in die Unfallverhütung stecken, Reha-Maßnahmen anbieten und Spezialkliniken unterhalten, eindrucksvolle Einrichtungen.
Praktisch aber haben sie hohe Hürden aufgestellt, bevor sie Erkrankungen als arbeitsbedingt anerkennen. Was zählt zu den anerkannten Berufskrankheiten? Wie müssen Unfallopfer vorgehen? Wie läuft das Verfahren auf Anerkennung einer Berufskrankheit ab? Welche Leistungen sind zu erwarten? Was bedeuten Berufsunfall und Berufskrankheit für die Rente?
Ihre und unsere Fragen diskutiert Birgid Becker mit Expertinnen und Experten.
Ihre und unsere Fragen diskutiert Birgid Becker mit Expertinnen und Experten.
Studiogäste:
- Dr. Matthias Möhner, Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Prof. Dr. Ulrich Bolm-Audorff, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt
- Heinz Fritsche, IG Metall, zuständig für Arbeitsgestaltung und Umweltschutz, IG Metall Vorstand
- Andreas Scherber, Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
Hörerfragen sind wie immer willkommen.
Die Nummer für das Hörertelefon: 00 800 – 44 64 44 64
Und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de
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