Verbraucherzentrale fordert Hinweise
Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

Die Verbraucherzentrale fordert deutliche Hinweise auf alkoholhaltigen Lebensmitteln. Auch bei unverpackten Lebensmitteln und Speisen im Restaurant sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.

    Frisch gebackene Aufbackbrötchen liegen in einer Küche auf einem Ofenrost.
    Frisch gebackene Aufbackbrötchen - sie können Alkohol enthalten, wenn auch nur in sehr geringen Mengen. (picture alliance / dpa / Sven Hoppe)
    Gerade für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Alkohol zu sich nehmen - zum Beispiel trockene Alkoholiker - können schon geringe Mengen schädlich sein. Etliche Lebensmittel enthalten Alkohol, auch solche bei denen Verbraucher nicht unbedingt damit rechnen. So ist in Aufbackbrötchen, fertigem Pizzateig, Marzipan oder Weißbrot unter Umständen eine geringe Menge Alkohol zu finden. Salatdressings, Feinkostsalate und Konfitüren enthalten gelegentlich ebenfalls Alkohol. In den Zutatenlisten auf der Verpackung steht zwar oft "Alkohol" oder "Ethylalkohol", manchmal aber auch nur "Ethanol" - dies oft nur sehr klein gedruckt, wie es auf dem Portal ”Lebensmittelklarheit” heißt.
    "Verbraucherbeschwerden zeigen, dass viele Menschen die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste übersehen", sagt Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts "Lebensmittelklarheit" im Verbraucherzentrale Bundesverband. Für Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichteten, sei das ein Problem. Alkoholhaltige Lebensmittel sollten daher mit einem deutlichen Hinweis versehen werden.

    Entwarnung für Aufbackbrötchen

    Der Verband Deutscher Großbäckereien erläuterte, teilweise entstehe Alkohol im Teig durch den Gärprozess. Der Alkohol sei unter anderem zuständig für die Aromabildung und eine gute Kruste. Die messbare Menge sei minimal, und die Waren seien ja zum Aufbacken bestimmt. Die Kennzeichnung in der Zutatenliste sei ausreichend, betonte der Verband. 
    Das Bundesinstitut für Risikobewertung erläuterte, es sei davon auszugehen, dass Ethanol aus natürlichen Gärungsprozessen nicht kritisch im Hinblick auf eine Rausch auslösende oder toxische Wirkungen sei - auch bei Verzehr größerer Mengen und durch "empfindliche Untergruppen" in der Bevölkerung. Bei Aufbackbrötchen könne davon ausgegangen werden, dass die Erhitzung beim Aufbacken zu einer deutlichen Verringerung eventuell vorhandener Ethanolgehalte führe. 

    Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

    Das Ernährungsministerium wies darauf hin, dass auch in Fruchtsäften und Kefir geringe Mengen natürlichen Alkohols feststellbar seien, was geschmacklich meist nicht zu bemerken sei. Negative Auswirkungen der geringen Mengen seien nach Einschätzung des bundeseigenen Max-Rubner-Foschungsinstituts nicht bekannt.
    In der Bundesregierung gibt es derzeit keine Pläne für neue Packungshinweise. Das Ernährungsministerium erklärte, das auf EU-Ebene geregelte Kennzeichnungsrecht sehe verpflichtende Vorgaben wie Warnhinweise derzeit nicht vor.
    Diese Nachricht wurde am 01.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.