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Verwahrentgelte
Wann man gegen Strafzinsen klagen sollte

Eine Bank in Fürstenfeldbruck will Neukunden in Zukunft Gebühren für die Aufbewahrung ihres Geldes berechnen, statt Zinsen zu zahlen. Damit gibt sie den Negativzins an die Kunden weiter. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale erklärt, in welchen Fällen man gegen "Verwahrentgelte" klagen sollte.

Niels Nauhauser im Gespräch mit Eva Bahner |
blaues Sparschwein auf schwarzem Hintergrund
Sparen könnte sich in Zukunft immer weniger lohnen. Gegen hohe Gebühren von Banken sollte man sich wehren, raten die Verbraucherzentralen. (picture alliance / blickwinkel / McPHOTO/M. Gann)
Eva Bahner: Die Volks– und Raiffeisenbank in Fürstenfeldbruck sorgt derzeit für Schlagzeilen. Sie verlangt für Neukunden, die ein Tagesgeldkonto bei ihr eröffnen, Gebühren in Höhe von 0,5 Prozent – und zwar schon ab dem ersten Euro. Das heißt, erstmals werden Negativzinsen der EZB nun nicht mehr nur an vermögende Bankkunden weitergegeben, sondern auch an Kleinsparerinnen und Sparer.
Vor der Sendung habe ich mit Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gesprochen und ihn zunächst gefragt: Darf die Bank das?
Niels Nauhauser: Das kommt jetzt tatsächlich darauf an, was sie da in den Verträgen genau vereinbart. Denn der Grundsatz ist schon der: Individuell dürfen die Banken mit ihren Kunden schon auch Verwahrentgelte vereinbaren. Beide Parteien können sich an den Tisch setzen und sagen, das Geld nehmen wir an, aber nur, wenn die Bank dafür beispielsweise ein halbes Prozent pro Jahr an Verwahrgeld vereinnahmen darf. Auf so einen Vertrag können sich beide Parteien einlassen. Das ist Privatautonomie, Vertragsfreiheit. Problematisch wird es immer dann, wenn auch für bestehende Verträge solche Entgelte eingeführt werden.
"Eine Geldanlage ist aus Sicht der Bank dann ein Darlehen"
Bahner: Das heißt, dann dürfte die Bank das nicht. Sie hatten ja schon mal eine Klage gegen die Volksbank Reutlingen durchgeführt in dieser Sache.
Nauhauser: Genau. Wir hatten schon mehrere Verfahren geführt. Auch unsere Kollegen aus Sachsen haben schon ein Institut verklagt. Der aktuelle Stand ist der: Individuell dürfen zwei Vertragsparteien durchaus Verwahrentgelte vereinbaren. Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Man darf aus bestehenden Geldanlage-Verträgen, bei denen die Bank dem Kunden versprochen hat, Zinsen zu zahlen, nicht über eine allgemeine Geschäftsbedingung, über den Preisaushang von heute auf morgen einen Verwahrvertrag machen, für den der Kunde zu zahlen hat. Der Grundsatz ist der: Eine Geldanlage ist aus Sicht der Bank dann ein Darlehen, was sie von dem Kunden angenommen hat, und für das Darlehen muss der Darlehnsnehmer, die Bank Zinsen zahlen. Da kann nicht der Darlehnsgeber, der Kunde dafür belangt werden, Zinsen zu bezahlen. Das geht nicht so einfach.
Der dritte Punkt ist der: Bei Girokonten gibt es auch nur enge Vorgaben, nämlich wenn der Kunde schon einen Preis zahlt für die Führung des Girokontos, etwa acht Euro im Monat, und zusätzlich möchte die Bank auch noch ein Verwahrentgelt, dann ist das unseres Erachtens auch unzulässig, weil ein Girokonto ist natürlich ein Verwahrvertrag. Auch bei einem Girokonto darf der Kunde davon ausgehen, dass das Geld, was er dort anlegt, von der Bank so lange verwahrt wird. Da zahlt er ja schon acht Euro im Monat dafür und da kann er nicht dann zusätzlich noch verpflichtet werden, weitere Entgelte zu bezahlen. Aber da muss man auch gucken, ob Institute das noch einführen und ob man da vielleicht noch weitere Urteile herbeiführen müsste.
"Die Bank würde einen Bank-Run riskieren"
Bahner: Wenn wir uns jetzt mal den aktuellen Fall der Volksbank/Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck etwas genauer anschauen. Diese Bank argumentiert ja so, dass sie ihre Bestandskunden schonen möchte, sich ihren Bestandskunden verpflichtet fühlt. Diese Ankündigung zielt jetzt eher auf die Neukunden ab. Die sollen in Zukunft ab dem ersten Euro 0,5 Prozent Gebühren bezahlen. Kann diese Strategie nicht auch nach hinten losgehen?
Nauhauser: Grundsätzlich können Strategien zur Einführung von Verwahrentgelten auch nach hinten losgehen. Aber wenn man das begrenzt auf Neukunden, ist das relativ beschaulich. Man hat jetzt nicht das Risiko, dass die Bestandskunden massenhaft ihr Geld abziehen, was für die Bank natürlich ein riesiges Problem wäre. Sie würde dann immer einen Bank-Run riskieren. Ein Bank-Run ist im Grunde das Problem: Wenn ganz viele Kunden ihr Geld abheben bei der Bank und die Bank so viel gar nicht kurzfristig auszahlen kann, dann hat die Bank das Problem, dass sie möglicherweise in die Insolvenz rutscht. Das ist das Risiko Bank-Run.
So ein Risiko hat man bei Bestandskunden, wenn man die vergrault, während wenn man das auf Neukunden beschränkt, hat man dieses Risiko nicht. Deshalb sind die Banken natürlich auch sehr, sehr vorsichtig bei der Einführung solcher Entgelte. Das geht in der Regel nur bei sehr vermögenden Kunden oder nur bei Neukunden, aber man will natürlich die Bestandskunden eher nicht vergraulen, weil die ihre Macht auch nutzen können: Alle Konten kündigen, zu einer anderen Bank gehen, und dann hat die Bank ein viel größeres Problem, als wenn sie "nur" den Negativzins an die EZB zahlen müsste.
"Wir sehen nicht, dass der Kleinsparer bislang Verwahrentgelte bezahlt"
Bahner: Dennoch gibt es ja schon viele Banken, die tatsächlich diesen Negativzins auch weitergeben an ihre Kunden. Laut Bundesbank meldeten für den September 23 Prozent der Banken einen negativen Durchschnittszinssatz. Werden Strafzinsen nicht doch langsam auch salonfähig? Wie schätzen Sie das ein?
Nauhauser: Das bleibt jetzt abzuwarten. Zum einen ist es so: Bei Geschäftskunden ist es tatsächlich schon üblich. Bei Verbrauchern ist es so, dass vor allem die sehr vermögenden Kunden individuell angesprochen wurden von den Banken. Die können so einer Vereinbarung zustimmen, müssen aber auch nicht zustimmen. Das ist natürlich Vertragsfreiheit. Aber wir sehen nicht, dass der Kleinsparer bislang in der Masse tatsächlich Verwahrentgelte bezahlt. Das ist bis heute auch immer noch nicht der Fall. Die Beträge werden herabgesetzt teilweise, aber wer hat schon mehr als 20.000 Euro auf einem Girokonto.
"Zur Not die Verbraucherzentrale einschalten"
Bahner: Dennoch gibt es ja Kunden, die davon betroffen sind. Wie merkt man das überhaupt, wenn die eigene Bank ein solches Verwahrentgelt einführt?
Nauhauser: Wir haben tatsächlich bislang fast keine Beschwerden zum Thema Verwahrentgelt und Negativzinsen. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass der Verbraucher in der Breite, in der Masse diese Entgelte überhaupt nicht bezahlen muss, sondern dass das eher ein Problem ist, was die Vermögenden und die Gewerbetreibenden betrifft. Wenn jetzt Verbraucher von der Bank ein Schreiben kriegen und die Bank darüber informiert, Du musst jetzt ein Entgelt bezahlen, dann ist unser Tipp für Verbraucher, das einmal kritisch durchlesen und dann einfach prüfen, zur Not die Verbraucherzentrale einschalten. Wir haben ja schon gegen Institute geklagt. Ich fürchte, dass wir auch noch ein paar weitere Verfahren führen werden müssen.
Bei einem Girokonto sehen wir das wie gesagt sehr kritisch. Wenn der Verbraucher zusätzlich zum Preis für ein Girokonto auch ein Verwahrentgelt bezahlen muss, dann würden wir das auch rechtlich noch mal klären lassen, zur Not auch bis zum BGH.
Ein anderes Thema ist natürlich die Werbung der Banken. Wenn jetzt hier eine Bank wie in Fürstenfeldbruck gleichzeitig im Internet für ihr Festgeldkonto wirbt, wo draufsteht, je länger Sie Ihr Geld parken, desto mehr haben Sie davon, und je größer die Summe, desto höher der Ertrag – so steht es aktuell noch im Internet -, und dann steht aber ein Sternchen darunter, dass da ein Verwahrentgelt fällig wird, das passt natürlich nicht zusammen. Die Werbung darf natürlich nicht irreführend sein.
Bahner: Das heißt, dagegen könnten Sie auch klagen?
Nauhauser: Dagegen könnten Mitbewerber vorgehen, aber auch Verbraucherverbände, ja.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.