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Verwandtenaffäre in Bayern
Ex-CSU-Fraktionschef weist Vorwürfe zurück

Der frühere CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Georg Schmid, muss sich wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung in Höhe von fast einer halben Million Euro verantworten. Seit Montag steht der 61-Jährige vor dem Amtsgericht Augsburg. Im Raum steht eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren.

    Der frühere CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid steht am 02.03.2015 im Gerichtssaal in Augsburg (Bayern) hinter der Anklagebank. Schmid soll mit der Beschäftigung seiner Ehefrau als Scheinselbstständige die Sozialkassen um 340 000 Euro betrogen haben.
    Der frühere CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Einst war Georg Schmid einer der mächtigsten CSU-Politiker und liebäugelte mit dem Posten des Ministerpräsidenten. Doch die Zeiten sind vorbei: Am Montag ist der Jurist Georg Alois Schmid nur noch ein normaler Angeklagter und wird wie jeder Andere am Eingang des Augsburger Strafjustizzentrums auf Waffen abgesucht.
    Schmid ist im Zuge der Verwandtenaffäre des Landtags wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Er soll seine Ehefrau als Scheinselbstständige in seinem Abgeordnetenbüro beschäftigt und die Sozialkassen so um fast 348.000 Euro geprellt haben. Kurz vor dem Prozess überwies er 450.000 Euro an die Rentenkasse, um den Schaden auszugleichen.
    Zahlen führen in die Irre
    Der Angeklagte äußerte sich zu Beginn des Prozesses nicht. Sein Verteidiger Nikolaus Fackler verlas im Namen des 61-Jährigen allerdings eine längere Erklärung, in der die Vorwürfe weitgehend zurückgewiesen wurden.
    Schmid war einer von 79 bayerischen Landtagsabgeordneten, die ein nur als Übergangslösung gedachtes Modell genutzt hatten, um Verwandte auf Staatskosten zu beschäftigen. Doch als er im April 2013 als Fraktionschef zurücktrat, erschien er als der Gierigste von allen. Dies lag auch daran, dass er trotz eines eigenen Gehalts von mehr als 24.000 Euro pro Monat seiner Frau pro Monat bis zu 5.500 Euro zahlte.
    Die Zahlen stammten von Schmid selbst. Fackler bezeichnet diese hohen Zahlungen am Montag jedoch als in die Irre führend. Denn die Ehefrau sei selbstständig gewesen, sie habe alle Kosten wie Büromiete oder Telefonkosten sowie das Gehalt einer Mitarbeiterin von diesem Geld bestreiten müssen. Nach Abzug dieser Kosten habe sie zwischen den Jahren 2002 bis 2008 nur zwischen 990 und 1.200 Euro monatlich verdient. In den besten Jahren 2010 und 2011 seien es netto zwischen 1.700 und 2.000 Euro gewesen.
    Ein einziger Fehler
    Einen einzigen Fehler habe sein Mandant gemacht, sagt Fackler. Er habe zwar die Arbeitsverträge immer ordnungsgemäß vorgelegt und auch mehrere Prüfungen der Rentenversicherung unbeschadet überstanden. Sein Mandant räume aber ein, dass er es versäumt habe, bei der Clearingstelle der Rentenversicherung das Arbeitsverhältnis prüfen zu lassen.
    "Dies ist nach heutiger Sicht sein einziger Fehler", sagt Fackler. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) habe entschieden, dass in unklaren Fällen die Clearingstelle angefragt worden sein muss, damit Straffreiheit gewährt werden könne.
    Die Staatsanwaltschaft stellte bei Vorgesprächen zu dem Prozess eine Bewährungsstrafe in Aussicht. Diese sollte laut einem vom Gericht verlesenen Protokoll der Gespräche zwischen 18 und 24 Monaten liegen. Fackler will erreichen, dass Schmid höchstens eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr erhält. Andernfalls würde er alle Pensionsansprüche aus seinen mehr als 20 Jahren als Abgeordneter verlieren.
    (pg/tzi)