Allgemeine Bestimmungen, wie Landwirte und Hersteller das Tierfutter hygienisch herstellen sollen, gelten schon seit einem Jahr. Zusätzliche Regelungen für die Unternehmen sind mit dem ersten Januar in Kraft getreten. Nach der neuen "Verordnung über Futtermittelhygiene" gelten auch fast alle landwirtschaftlichen Betriebe als Futtermittelunternehmen. Jutta Jaksche, Agrarreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sieht einiges auf Landwirte und Futterverarbeiter zukommen:
"Es geht also nicht nur um Sauberkeit von Lebensmitteln oder Futtermitteln, sondern sehr, sehr viel weitergehend um Anforderungen, Dokumentationen, die sozusagen nicht direkt an der Qualität des Produktes ansetzen, sondern eigentlich mehr so den Prozess gestalten. Also das ist der Umgang mit Dokumenten, aber eben auch das Management eines Unternehmens stark betreffend."
Die Idee hinter der neuen Verordnung war, dass sich damit die Futtermittel bis zum Anbau zurückverfolgen lassen. Alle Betriebe werden von den Behörden in einem Register erfasst und dieses veröffentlicht. So sollen Lebensmittel-Skandale unwahrscheinlicher werden, wie die dioxinbelasteten Futtermittel aus Thüringen 2003 oder Futterweizen, der ein Jahr zuvor mit Unkrautvernichtungsmittel verseucht worden war. Die Agrarreferentin lobt an der Verordnung, dass die Perspektive über die Lebensmittel selbst hinaus auf die Futtermittel ausgedehnt wird:
"Es ist auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation, weil wir vorher den Futtermittel-Bereich einfach ein bisschen zu lasch geregelt hatten. Das sieht man ja auch an den Skandalen der Vergangenheit, dass sehr häufig dort Futtermittel eingesetzt wurden, die belastet waren und man sich anschließend gewundert hat, dass in den Lebensmitteln diese Schadstoffe dann wieder auftraten. Also es ist ein guter Ansatz, hier zu sagen, wir regeln das jetzt explizit auch für den Futtermittel-Bereich."
Die Futtermittelhygiene-Verordnung macht allerdings in vielen Bereichen keine genauen Vorgaben - zum Beispiel wie der Einkauf und Verkauf des Tierfutters dokumentiert werden soll. Wirtschaftsverbände und Ministerien arbeiten immer noch an den Leitfäden dazu. Ein Teil davon ist fertig und auf den Internetseiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachzulesen. Dort steht auch, bei welcher Einrichtung die Futtermittelunternehmer fragen können, wenn etwas unklar ist. Die Zuständigkeit ist nämlich je nach Bundesland verschieden:
"Also es kann sein, dass es dem Landwirtschaftsbereich zugeordnet ist oder dem Gesundheitsbereich. In anderen sind es die Regierungspräsidien. Dazu kommt ja noch, dass in den entsprechenden Bundesländern die Kontrolle unterschiedlich organisiert ist."
Auf Ministerien und Behörden dürfte also in den nächsten Tagen eine Vielzahl von Anfragen zukommen. Denn es ist nicht nur so, dass Wirtschaftsverbände und die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe für manche Pflichten der Futtermittelunternehmen noch keine detaillierten Bestimmungen veröffentlicht haben. Probleme bekommen auch die Betriebe, die sich nicht rechtzeitig vor Jahresende haben registrieren lassen. Sie müssen nach der Verordnung ohne zweijährige Übergangszeit alle Hygieneanforderungen schon jetzt erfüllen.
"Es geht also nicht nur um Sauberkeit von Lebensmitteln oder Futtermitteln, sondern sehr, sehr viel weitergehend um Anforderungen, Dokumentationen, die sozusagen nicht direkt an der Qualität des Produktes ansetzen, sondern eigentlich mehr so den Prozess gestalten. Also das ist der Umgang mit Dokumenten, aber eben auch das Management eines Unternehmens stark betreffend."
Die Idee hinter der neuen Verordnung war, dass sich damit die Futtermittel bis zum Anbau zurückverfolgen lassen. Alle Betriebe werden von den Behörden in einem Register erfasst und dieses veröffentlicht. So sollen Lebensmittel-Skandale unwahrscheinlicher werden, wie die dioxinbelasteten Futtermittel aus Thüringen 2003 oder Futterweizen, der ein Jahr zuvor mit Unkrautvernichtungsmittel verseucht worden war. Die Agrarreferentin lobt an der Verordnung, dass die Perspektive über die Lebensmittel selbst hinaus auf die Futtermittel ausgedehnt wird:
"Es ist auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation, weil wir vorher den Futtermittel-Bereich einfach ein bisschen zu lasch geregelt hatten. Das sieht man ja auch an den Skandalen der Vergangenheit, dass sehr häufig dort Futtermittel eingesetzt wurden, die belastet waren und man sich anschließend gewundert hat, dass in den Lebensmitteln diese Schadstoffe dann wieder auftraten. Also es ist ein guter Ansatz, hier zu sagen, wir regeln das jetzt explizit auch für den Futtermittel-Bereich."
Die Futtermittelhygiene-Verordnung macht allerdings in vielen Bereichen keine genauen Vorgaben - zum Beispiel wie der Einkauf und Verkauf des Tierfutters dokumentiert werden soll. Wirtschaftsverbände und Ministerien arbeiten immer noch an den Leitfäden dazu. Ein Teil davon ist fertig und auf den Internetseiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachzulesen. Dort steht auch, bei welcher Einrichtung die Futtermittelunternehmer fragen können, wenn etwas unklar ist. Die Zuständigkeit ist nämlich je nach Bundesland verschieden:
"Also es kann sein, dass es dem Landwirtschaftsbereich zugeordnet ist oder dem Gesundheitsbereich. In anderen sind es die Regierungspräsidien. Dazu kommt ja noch, dass in den entsprechenden Bundesländern die Kontrolle unterschiedlich organisiert ist."
Auf Ministerien und Behörden dürfte also in den nächsten Tagen eine Vielzahl von Anfragen zukommen. Denn es ist nicht nur so, dass Wirtschaftsverbände und die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe für manche Pflichten der Futtermittelunternehmen noch keine detaillierten Bestimmungen veröffentlicht haben. Probleme bekommen auch die Betriebe, die sich nicht rechtzeitig vor Jahresende haben registrieren lassen. Sie müssen nach der Verordnung ohne zweijährige Übergangszeit alle Hygieneanforderungen schon jetzt erfüllen.