Dazu werden unter anderem Rechtsvertreter des Klägers und der Schweizer Regierung gehört. Im Dezember 2013 hatte eine kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs dem türkischen Politiker Recht gegeben und dessen Verurteilung als Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit gerügt. Dagegen legte die Schweiz Berufung ein. Das Urteil der Großen Kammer wird erst in einigen Monaten erwartet. Armenien und die Türkei nehmen an dem Verfahren als Nebenparteien teil.
Ende des 19. Jahrhunderts lebten im Osmanischen Reich - dem Vorläuferstaat der Türkei - etwa 2,5 Millionen Armenier. Im Ersten Weltkrieg sah die muslimische Regierung der Osmanen in den armenischen Christen innere Feinde und bezweifelte deren Loyalität im Kampf gegen den christlichen Kriegsgegner Russland. Als Folge kam es zu einer systematischen Vertreibung und Vernichtung der Armenier.
Nach unterschiedlichen Schätzungen starben in den Jahren 1915 und 1916 bei Deportationen zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Menschen. 1987 stufte das Europaparlament dies als "Völkermord" ein. Die Türkei bestreitet, dass es einen Genozid gegeben habe.
(has,ach)