
Die Ukraine übe im russischen Angriffskrieg ihr individuelles Selbstverteidigungsrecht aus. Dritte Staaten wie Deutschland dürften sie dabei durch Waffenlieferungen egal welchen Umfangs unterstützen.
Der Jurist plädierte zudem für die Einrichtung eines internationalen Tribunals, um den russischen Präsidenten Putin für mögliche Kriegsverbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Bundesaußenministerin Baerbock hatte sich in diesem Zusammenhang für ein im Kern ukrainisches Gericht ausgesprochen. Kreß wies daraufhin, dass ein derartiges Tribunal ukrainisches Strafrecht anwenden müsste, nach dem der russische Präsident Immunität genießen würde. Zudem sei noch nicht ausgemacht, ob Putin überhaupt belangt werden könne. Dies sei aber zu Beginn völkerstrafrechtlicher Ermittlungen häufig der Fall. Es gelte vorbereitet zu sein für den Fall, dass sich plötzlich ein Fenster für die Strafverfolgung öffne, so Kreß.
Das vollständige Interview der Woche können Sie am Sonntag um 11:05 Uhr im Deutschlandfunk hören.
Weiterführende Informationen
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Diese Nachricht wurde am 04.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.