Der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, wies gleich bei seiner Einführung heute Morgen darauf hin: "Das heutige Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Zensus 2011 ist gewissermaßen das Gegenstück zum Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983."
Damals sei es darum gegangen, dass der Staat nicht zu sehr in die Rechte der Bürger eingreift. Heute gehe es darum, was man aus den vorhandenen Zahlen macht, zum Wohl der Gesellschaft. Wirtschaftliche und soziale Entwicklung seien nur möglich, wenn die Politik auch die nötigen Zahlen bekommt.
Meldedaten und Hausbesuche
Damit nicht alle Bürgerinnen und Bürger wieder befragt werden müssen, wurde beim Zensus 2011 zum Stichtag 9. Mai vor allem auf die Daten beim Einwohnermeldeamt zurückgegriffen. Zur Kontrolle bekam jeder zehnte Haushalt Besuch.
Viele Gemeinden wurden von den Ergebnissen des Zensus 2011 böse überrascht: Sie sollten auf einmal viel weniger Einwohner haben als bisher gedacht. Und das für sie hatte ganz konkrete Folgen: Sie bekamen weniger vom allgemeinen Steuersäckel ab, denn diese Ausschüttungen richten sich direkt nach der Zahl der Einwohner. Schnell formierte sich Kritik. Vor allem an den Berechnungsmethoden der Statistiker.
Viele Gemeinden wurden von den Ergebnissen des Zensus 2011 böse überrascht: Sie sollten auf einmal viel weniger Einwohner haben als bisher gedacht. Und das für sie hatte ganz konkrete Folgen: Sie bekamen weniger vom allgemeinen Steuersäckel ab, denn diese Ausschüttungen richten sich direkt nach der Zahl der Einwohner. Schnell formierte sich Kritik. Vor allem an den Berechnungsmethoden der Statistiker.
Weil die Zahlen bei den Einwohnermeldeämtern häufig nicht ganz korrekt sind - zum Beispiel, weil Menschen sich beim Umzug nicht abmelden – hatten sie verschiedene Korrekturmethoden eingeführt. Und die fanden die Kommunalpolitiker nun sehr fragwürdig, vor allem weil diese Korrekturen bei großen Gemeinden anders aussahen als bei kleinen. Bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern wurden die Problemfälle direkt besucht. Bei den größeren gab es nur Stichproben und die haben die Statistiker dann hochgerechnet.
Rund 1.000 Gemeinden fühlen sich ungerecht behandelt und haben deshalb Widerspruch eingelegt. Berlin und Hamburg gingen direkt zum Bundesverfassungsgericht. Berlins Regierung argumentierte, die Stadt habe durch diese Zählmethoden im Jahr bis zu 490 Millionen Euro verloren.
System wurde lange getestet
Aber die Verfassungsrichter haben den Städten nicht Recht gegeben. Das ganze System sei lange getestet worden. Die Verfassungsrichter sagen, eine richtige Volkszählung wie die von 1987 sei auch nicht genauer. Dafür werde solch ein Zensus von der Bevölkerung mehr akzeptiert.
"Nicht zu beanstanden ist schließlich, dass der Gesetzgeber für Gemeinden mit mehr oder für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern unterschiedliche Verfahren der Registerkorrektur vorgesehen hat."
Das heißt, auch wenn in kleinen Gemeinden anders nachkontrolliert wurde als in großen und wenn sich dadurch vielleicht etwas zu Lasten der großen Städte verschoben hat, nehmen die Verfassungsrichter das hin. Deswegen sei nicht der ganze Zensus ungültig. Man habe gute Gründe für die Annahme gehabt, dass damit die besten Ergebnisse erzielt werden. Für den nächsten Zensus 2021, für den machen die Karlsruher Richter allerdings eine Vorgabe. Wenn sich da Mängel gezeigt hätten, müssten die behoben werden.