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Volkszählungsurteil
Paukenschlag aus Karlsruhe

Gegen die geplante Volkszählung hatten in den 80er Jahren bereits weite Teile der westdeutschen Gesellschaft protestiert. Am 15.12.1983 gab ihnen das Bundesverfassungsgericht recht: Es erklärte das Volkszählungsgesetz für nichtig.

Stenke, Wolfgang |
Bundesverfassungsrichter in roten Roben sitzen auf dem Podium. Einer von ihnen spricht in ein Mikrofon.
Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Ernst Benda verkündet am 15. Dezember 1983 das Volkszählungsgesetz. Die für 1983 geplante Volkszählung konnte infolge erst 1987 unter besonderen Datenschutzauflagen stattfinden. (picture-alliance / dpa / Michael Dick)