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Volkszählungsurteil
Paukenschlag aus Karlsruhe
Gegen die geplante Volkszählung hatten in den 80er Jahren bereits weite Teile der westdeutschen Gesellschaft protestiert. Am 15.12.1983 gab ihnen das Bundesverfassungsgericht recht: Es erklärte das Volkszählungsgesetz für nichtig.