Die strengen Vorschriften für den Wechsel von der Grundschule auf das Gymnasium in Bayern sind nach einem von der SPD in Auftrag gegebenen Gutachten verfassungswidrig. Das von Eltern und auch Lehrern sogenannte Grundschulabitur beschränke die von Grundgesetz und Landesverfassung garantierte Wahlfreiheit der Eltern.
Zu diesem Schluss kommt das Bochumer Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht. Der Direktor des Instituts Wolfram Cremer hält eine Entscheidung aufgrund von nur drei Fächern, nämlich Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkundeunterricht, für nicht rechtens. Damit gibt er Eltern- und Lehrerverbänden neue Hoffnung, dass künftig allein die Eltern über die weiterführende Schule entscheiden könnten.
Beim Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband stößt das Gutachten auf Zustimmung. Die Präsidentin Simone Fleischmann zeigt sich mit der heutigen Präsentation im Landtag in ihren Forderungen bestätigt. Der BLLV fordere seit Jahren die Abschaffung des sogenannten Grundschulabiturs in Bayern. Die strengen Vorschriften, nach denen Zehnjährige in der vierten Klasse bereits sortiert werden, ohne dass die Eltern dagegen Einspruch erheben könnten, sei überholt. Man plädiere für die Abschaffung der vier Jahre Grundschule, wolle aber auch keine Gesamtschule oder Einheitsschule, so Fleischmann. Es gehe um eine Verlängerung der Grundschulzeit, so die Präsidentin des BLLV.
Das Kultusministerium reagierte prompt: Die bayerische Weg sei nicht verfassungswidrig. Aufgrund jahrelanger Kritik der Elternverbände hatte Kultusminister Ludwig Spaenle immer wieder nachgebessert und versucht, zu beruhigen. Mit der Aufteilung der Grundschüler auf Gymnasium, Real- und Mittelschule, die bayerische Hauptschule, sei die Durchlässigkeit nicht gefährdet. Nun wird aller Voraussicht nach ein Gericht entscheiden müssen.