Im Herbst 1417 hatte das Konzil, das seit drei Jahren in Konstanz tagte, seine Hauptaufgabe erfüllt: Zwei der drei Päpste, die im christlichen Abendland in drei verschiedenen kirchlichen Machtblöcken herrschten, waren abgesetzt, einer hatte abgedankt. Die oberste abendländische Kirchenversammlung aus Kardinälen, Bischöfen und Äbten konnte als einzigen Papst den Kardinal Colonna wählen, der nun Martin V. hieß. Das sogenannte große Schisma war überwunden, die Einheit wiederhergestellt.
Nun, ein halbes Jahr später, am 22. April 1418, beendete Papst Martin die bis dahin größte Kirchenversammlung, die einzige, die je nördlich der Alpen stattgefunden hat.
"Unser Heiliger Vater gab der Volksmenge auf dem Oberen Münsterplatz den Segen ..."
So hat es Ulrich Richental, der Konstanzer Bürger und berühmte Chronist des Konzils, festgehalten. Die Segenserteilung erfolgte auf dem Oberen Münsterhof auf einem Treppenturm, der eigens für das Konzil errichtet war. Von dort präsentierte der Papst der Öffentlichkeit an diesem letzten Konzilstag seine Macht - zusammen mit dem römisch-deutschen König Sigismund, dem späteren Kaiser.
"Im Gewand eines Diakons stand neben unserem Heiligen Vater unser Herr, der König, auf dem Haupt die kaiserliche Krone und in der Hand den Reichsapfel, und vor ihm hielt man ein blankes Schwert."
So hat es Ulrich Richental, der Konstanzer Bürger und berühmte Chronist des Konzils, festgehalten. Die Segenserteilung erfolgte auf dem Oberen Münsterhof auf einem Treppenturm, der eigens für das Konzil errichtet war. Von dort präsentierte der Papst der Öffentlichkeit an diesem letzten Konzilstag seine Macht - zusammen mit dem römisch-deutschen König Sigismund, dem späteren Kaiser.
"Im Gewand eines Diakons stand neben unserem Heiligen Vater unser Herr, der König, auf dem Haupt die kaiserliche Krone und in der Hand den Reichsapfel, und vor ihm hielt man ein blankes Schwert."
Die Ablasspraxis war der Anlass für Luthers Thesenanschlag
Kirche und Staat waren sichtbar vereint. Bevor der Papst allen, die wegen des Konzils in die Bodenseestadt gekommen waren, die Heimreise erlaubte – 70.000 sollen es gewesen sein - erließ er ihnen Strafen für Sünden, die sie - laut kirchlicher Lehre - nach ihrem Tode im Fegefeuer hätten erleiden müssen.
"Er erteilte ihnen einen Ablaß von Pein und Schuld, und dafür sollte jeder ein ganzes Jahr lang am Freitag mit seinem eigenen Leib fasten - und danach weiterhin. Wenn er es aber nicht wollte, dann konnte er es auch von einem armen Menschen an seiner statt tun lassen oder einen Pfennig spenden."
100 Jahre später wurde die Ablasspraxis der Anlass für den Wittenberger Thesenanschlag Martin Luthers und seine Reformation. Doch schon beim Konstanzer Konzil warf sie ihre Schatten voraus. Ein früher Reformator war der böhmische Priester Johannes Hus. Er hatte unter anderem eine päpstliche Ablassbulle scharf attackiert. Dadurch hatte er den böhmischen König Wenzel IV. gegen sich aufgebracht, wie Martin Wernisch, Historiker an der Prager Karls-Universität, schildert:
"Es gab eine Zeit, einige Jahre eigentlich, wo der böhmische König tatsächlich über Hus eine schützende Hand hielt. Aber dann zerwarf sich Hus auch mit [dem] König wegen dem Ablass."
"Er erteilte ihnen einen Ablaß von Pein und Schuld, und dafür sollte jeder ein ganzes Jahr lang am Freitag mit seinem eigenen Leib fasten - und danach weiterhin. Wenn er es aber nicht wollte, dann konnte er es auch von einem armen Menschen an seiner statt tun lassen oder einen Pfennig spenden."
100 Jahre später wurde die Ablasspraxis der Anlass für den Wittenberger Thesenanschlag Martin Luthers und seine Reformation. Doch schon beim Konstanzer Konzil warf sie ihre Schatten voraus. Ein früher Reformator war der böhmische Priester Johannes Hus. Er hatte unter anderem eine päpstliche Ablassbulle scharf attackiert. Dadurch hatte er den böhmischen König Wenzel IV. gegen sich aufgebracht, wie Martin Wernisch, Historiker an der Prager Karls-Universität, schildert:
"Es gab eine Zeit, einige Jahre eigentlich, wo der böhmische König tatsächlich über Hus eine schützende Hand hielt. Aber dann zerwarf sich Hus auch mit [dem] König wegen dem Ablass."
In Europa entstand eine Ordnung säkularer Staaten
Hinter den Thesen des Jan Hus stand die Vorstellung von einer armen Kirche, die jedoch dem Lebenswandel vieler Kleriker widersprach. Das Konzil, vor dem sich Jan Hus verteidigen und eine Reform der Kirche anmahnen wollte, diskutierte seine Thesen erst gar nicht, sondern ließ ihn in lodernden Flammen auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Das war schon deshalb ein Skandal, weil König Sigismund dem böhmischen Kleriker und Patrioten Hus freies Geleit versprochen hatte.
Zwar gelang es dem Konstanzer Konzil, die Einheit der abendländischen Kirche zu retten. Aber das Anliegen des Jan Hus und der Reformkräfte, die kirchliche Erneuerung, blieb auf der Strecke. Das hatte Konsequenzen, wie der Papsthistoriker Hans Kühner in seinem Werk "Das Imperium der Päpste" deutlich machte:
"Das Schisma wurde zwar beendet und ein rechtmäßiger Papst gewählt, doch in Konstanz begann auch das Zeitalter der Kirchenspaltung und der Religionskriege mit ihren unbeschreiblichen Verwüstungen über mehr als zweihundert Jahre."
Erst 1648 setzte der Westfälische Friede den kriegerischen Auseinandersetzungen ein Ende - wie auch der Idee einer gottgegebenen Einheit des christlichen Abendlandes - mit Papst und Kaiser an der Spitze. Drei gleichberechtigte christliche Konfessionen hatten sich gebildet. Und in Europa entstand eine Ordnung säkularer Staaten, auf der Basis des Völkerrechts.
"Das Schisma wurde zwar beendet und ein rechtmäßiger Papst gewählt, doch in Konstanz begann auch das Zeitalter der Kirchenspaltung und der Religionskriege mit ihren unbeschreiblichen Verwüstungen über mehr als zweihundert Jahre."
Erst 1648 setzte der Westfälische Friede den kriegerischen Auseinandersetzungen ein Ende - wie auch der Idee einer gottgegebenen Einheit des christlichen Abendlandes - mit Papst und Kaiser an der Spitze. Drei gleichberechtigte christliche Konfessionen hatten sich gebildet. Und in Europa entstand eine Ordnung säkularer Staaten, auf der Basis des Völkerrechts.