Jasper Barenberg: Wie viel Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in Deutschland darf es also sein und welchen Anteil der zusätzlichen Gewinne sollen die Betreiber im Gegenzug herausrücken? Klare Antworten auf diese Fragen bleibt die Regierung bisher schuldig. Eher wird deutlich, wie weit die Standpunkte innerhalb der Parteien auseinandergehen.
Und das wenige Wochen, bevor das groß angekündigte Energiekonzept vorgelegt werden soll. Immerhin so viel scheint sich jetzt abzuzeichnen: Neben der geplanten Brennelementesteuer soll es jetzt einen zusätzlichen Beitrag geben zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine gute Idee? – Das hat meine Kollegin Anne Raith Stephan Kohler gefragt, den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Energieagentur.
Stephan Kohler: Also ein Zusatzbeitrag in Verbindung mit der Laufzeitverlängerung ist auf der einen Seite zu begrüßen, um eben die Gewinne abzuschöpfen, die durch die Laufzeitverlängerung entstehen. Auf der anderen Seite muss man natürlich genau überlegen, für was das Geld zu verwenden ist: auf der einen Seite regenerative Energiequellen. Nur: Wir haben für die Förderung von regenerativen Energiequellen das Erneuerbare-Energie-Gesetz, wo ja die regenerativen Energiequellen schon sehr gut finanziell unterstützt werden. Deshalb würde ich anregen, dass neben Forschungsaufgaben im Bereich erneuerbare Energien, wo wir noch Geld benötigen, vor allen Dingen auch das Thema Energieeffizienz gefördert wird, weil gerade im Energieeinsparbereich haben wir große Potenziale und da ist auch eine finanzielle Unterstützung notwendig.
Anne Raith: Aber ist dieser Zusatzbeitrag nicht, wie in den Kommentarspalten schon zu lesen ist, ein Feigenblättchen für die Förderung erneuerbarer Energien, denn der Beitrag ist ja – Sie haben es angesprochen – an eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke geknüpft?
Kohler: Ja, natürlich. Ich meine, die Diskussion, ob man die generell gut findet oder nicht, das ist ja eine andere Frage. Aber wenn schon die Laufzeitverlängerung kommen sollte, was ich nicht begrüße, dann sollte man die Zusatzgewinne, die die Energieversorgungsunternehmen haben, auch verwenden, um eben Energieeffizienz und Erneuerbare voranzubringen. Die Kombination, wenn Laufzeitverlängerung, halte ich dann schon für sinnvoll.
Raith: Die Kanzlerin hat ja heute offen gelassen, in welcher Form dieser Beitrag erbracht werden muss, und hat ausdrücklich nicht das Wort Abgabe verwendet. Was lesen Sie aus dieser Formulierung?
Kohler: Ich meine, da sind ja verschiedene Modelle in der Diskussion. Ich kann nicht bewerten, in welche Richtung die Bundesregierung jetzt geht. Es gibt ja auf der einen Seite die Abgabe, dass man jährlich abschöpft, um dann eben das Geld jährlich auch für die Förderung erneuerbarer Energien oder Energieeffizienz auszugeben. Oder eben das andere Modell, dass man einen Energieeffizienz-Fonds, also einen Förder-Fonds gründet, wo eine Zahlung erfolgt und wo dann aus diesem Fonds heraus die entsprechenden Maßnahmen unterstützt werden. Das ist dann eine Frage, auch wie das dann vertraglich ausgestaltet wird.
Raith: In Regierungskreisen hieß es, dass auch Investitionen der Konzerne in erneuerbare Energien angerechnet werden könnten. Wäre das aus Ihrer Sicht eine befriedigende Lösung?
Kohler: Das halte ich jetzt nicht so für befriedigend, weil natürlich die Energieversorgungsunternehmen investieren ja in erneuerbare Energien und sie sind ja Nutznießer zum Beispiel auch von der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Also wenn heute ein Energieversorgungsunternehmen einen Offshore-Windpark baut, dann profitiert er ja auch von der Einspeisevergütung, die über das Gesetz ausbezahlt wird. Also ich denke, da sollte man klar trennen. Wenn Energieversorgungsunternehmen in erneuerbare Energiequellen investieren, dann wird das über das EEG bereits finanziert. Und der Zusatzbeitrag sollte dann darüber hinaus verwendet werden und nicht nur den Konzernen zur Verfügung stehen, sondern eben auch Dritten.
Raith: Führt eine zusätzliche Abgabe am Ende zu höheren Strompreisen, so wie zum Beispiel der Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Stefan Müller moniert?
Kohler: Natürlich! Also ich meine, wenn wir die Kraftwerke, die Strom produzieren, mit zusätzlichen Abgaben belasten, dann wird insgesamt die Stromerzeugung des Kraftwerkparks teuerer und dann müsste natürlich zukünftig auch mit höheren Strompreisen gerechnet werden. Aber ich denke, das ist ja auch eine Strategie, weil wir müssen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen – es ist ja angestrebt, bis zum Jahr 2050 ungefähr 80 Prozent CO2 einzusparen -, insbesondere über Strom, über die Energiepreise ganz klare wirtschaftliche Anreize für die Kunden kommen, um Energieeffizienz zu nutzen. Und eben, dass die erneuerbaren Energiequellen dann auch möglichst schnell wirtschaftlich konkurrenzfähig werden.
Raith: Herr Kohler, ein weiterer Streitpunkt sind die Laufzeiten. Im Energiemix brauchen wir die Atomkraft für eine bestimmte Zeit, hat die Kanzlerin heute konstatiert, als sogenannte Brückentechnologie. Ist das so?
Kohler: Wir haben ja m Jahr 2000, wie die damalige Bundesregierung mit der Energiewirtschaft den Vertrag zum Ausstieg aus der Atomenergie formuliert hat, ist ja eine Brücke vereinbart worden ungefähr über 25 Jahre. Diese Brücke ist aus meiner Sicht ausreichend, mit dem entsprechenden Aufbau von regenerativen Energiequellen, mit Energieeffizienzmaßnahmen, aber auch zum Beispiel mit dem Bau von hoch effizienten Erdgaskraftwerken, also konventionellen Kraftwerken, die dann die Regel- und Reserveenergie bereitstellen können, wenn Wind- und Sonnenenergie nicht zur Verfügung steht. Mit so einem Kraftwerkspark sind wir auch in der Lage, die Stromversorgung entsprechend sicherzustellen. Und aus meiner Sicht ist es nicht notgedrungen, dass wir Atomkraftwerke deshalb länger laufen lassen müssen.
Raith: Dass eine Verlängerung kommt, steht ja schon fest. Nur über den Zeitraum schweigt sich die Kanzlerin aus. Spielt das aus Ihrer Sicht überhaupt eine Rolle, ob es nun acht Jahre sind, zehn oder 15?
Kohler: Wir haben ja immer noch die Diskussion, ob die Laufzeitverlängerung auch durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Im Bundesrat gibt es keine Mehrheit für eine Laufzeitverlängerung. Also diese Hürde muss erst mal genommen werden. Ich würde mir hoffen und wünschen, dass die Bundesregierung eine Lösung findet, die dann auch rechtskräftig ist und sehr schnell wirkt. Weil wenn die Opposition zum Beispiel vors Bundesverfassungsgericht geht und gegen die Laufzeitverlängerung klagt, dann haben wir wieder über zwei, drei wenn nicht sogar länger Rechtsunsicherheit und damit auch einen Stillstand zum Beispiel in die Investition in energieeffiziente Anlagen. Und dann ist es natürlich schon entscheidend, ob acht Jahre oder 28 Jahre. Das ist ja auch gefordert. Dann haben wir ja eine Laufzeit bis zum Jahr 2050 und das ist aus meiner Sicht A nicht notwendig und auch nicht akzeptabel.
Und das wenige Wochen, bevor das groß angekündigte Energiekonzept vorgelegt werden soll. Immerhin so viel scheint sich jetzt abzuzeichnen: Neben der geplanten Brennelementesteuer soll es jetzt einen zusätzlichen Beitrag geben zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine gute Idee? – Das hat meine Kollegin Anne Raith Stephan Kohler gefragt, den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Energieagentur.
Stephan Kohler: Also ein Zusatzbeitrag in Verbindung mit der Laufzeitverlängerung ist auf der einen Seite zu begrüßen, um eben die Gewinne abzuschöpfen, die durch die Laufzeitverlängerung entstehen. Auf der anderen Seite muss man natürlich genau überlegen, für was das Geld zu verwenden ist: auf der einen Seite regenerative Energiequellen. Nur: Wir haben für die Förderung von regenerativen Energiequellen das Erneuerbare-Energie-Gesetz, wo ja die regenerativen Energiequellen schon sehr gut finanziell unterstützt werden. Deshalb würde ich anregen, dass neben Forschungsaufgaben im Bereich erneuerbare Energien, wo wir noch Geld benötigen, vor allen Dingen auch das Thema Energieeffizienz gefördert wird, weil gerade im Energieeinsparbereich haben wir große Potenziale und da ist auch eine finanzielle Unterstützung notwendig.
Anne Raith: Aber ist dieser Zusatzbeitrag nicht, wie in den Kommentarspalten schon zu lesen ist, ein Feigenblättchen für die Förderung erneuerbarer Energien, denn der Beitrag ist ja – Sie haben es angesprochen – an eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke geknüpft?
Kohler: Ja, natürlich. Ich meine, die Diskussion, ob man die generell gut findet oder nicht, das ist ja eine andere Frage. Aber wenn schon die Laufzeitverlängerung kommen sollte, was ich nicht begrüße, dann sollte man die Zusatzgewinne, die die Energieversorgungsunternehmen haben, auch verwenden, um eben Energieeffizienz und Erneuerbare voranzubringen. Die Kombination, wenn Laufzeitverlängerung, halte ich dann schon für sinnvoll.
Raith: Die Kanzlerin hat ja heute offen gelassen, in welcher Form dieser Beitrag erbracht werden muss, und hat ausdrücklich nicht das Wort Abgabe verwendet. Was lesen Sie aus dieser Formulierung?
Kohler: Ich meine, da sind ja verschiedene Modelle in der Diskussion. Ich kann nicht bewerten, in welche Richtung die Bundesregierung jetzt geht. Es gibt ja auf der einen Seite die Abgabe, dass man jährlich abschöpft, um dann eben das Geld jährlich auch für die Förderung erneuerbarer Energien oder Energieeffizienz auszugeben. Oder eben das andere Modell, dass man einen Energieeffizienz-Fonds, also einen Förder-Fonds gründet, wo eine Zahlung erfolgt und wo dann aus diesem Fonds heraus die entsprechenden Maßnahmen unterstützt werden. Das ist dann eine Frage, auch wie das dann vertraglich ausgestaltet wird.
Raith: In Regierungskreisen hieß es, dass auch Investitionen der Konzerne in erneuerbare Energien angerechnet werden könnten. Wäre das aus Ihrer Sicht eine befriedigende Lösung?
Kohler: Das halte ich jetzt nicht so für befriedigend, weil natürlich die Energieversorgungsunternehmen investieren ja in erneuerbare Energien und sie sind ja Nutznießer zum Beispiel auch von der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Also wenn heute ein Energieversorgungsunternehmen einen Offshore-Windpark baut, dann profitiert er ja auch von der Einspeisevergütung, die über das Gesetz ausbezahlt wird. Also ich denke, da sollte man klar trennen. Wenn Energieversorgungsunternehmen in erneuerbare Energiequellen investieren, dann wird das über das EEG bereits finanziert. Und der Zusatzbeitrag sollte dann darüber hinaus verwendet werden und nicht nur den Konzernen zur Verfügung stehen, sondern eben auch Dritten.
Raith: Führt eine zusätzliche Abgabe am Ende zu höheren Strompreisen, so wie zum Beispiel der Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Stefan Müller moniert?
Kohler: Natürlich! Also ich meine, wenn wir die Kraftwerke, die Strom produzieren, mit zusätzlichen Abgaben belasten, dann wird insgesamt die Stromerzeugung des Kraftwerkparks teuerer und dann müsste natürlich zukünftig auch mit höheren Strompreisen gerechnet werden. Aber ich denke, das ist ja auch eine Strategie, weil wir müssen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen – es ist ja angestrebt, bis zum Jahr 2050 ungefähr 80 Prozent CO2 einzusparen -, insbesondere über Strom, über die Energiepreise ganz klare wirtschaftliche Anreize für die Kunden kommen, um Energieeffizienz zu nutzen. Und eben, dass die erneuerbaren Energiequellen dann auch möglichst schnell wirtschaftlich konkurrenzfähig werden.
Raith: Herr Kohler, ein weiterer Streitpunkt sind die Laufzeiten. Im Energiemix brauchen wir die Atomkraft für eine bestimmte Zeit, hat die Kanzlerin heute konstatiert, als sogenannte Brückentechnologie. Ist das so?
Kohler: Wir haben ja m Jahr 2000, wie die damalige Bundesregierung mit der Energiewirtschaft den Vertrag zum Ausstieg aus der Atomenergie formuliert hat, ist ja eine Brücke vereinbart worden ungefähr über 25 Jahre. Diese Brücke ist aus meiner Sicht ausreichend, mit dem entsprechenden Aufbau von regenerativen Energiequellen, mit Energieeffizienzmaßnahmen, aber auch zum Beispiel mit dem Bau von hoch effizienten Erdgaskraftwerken, also konventionellen Kraftwerken, die dann die Regel- und Reserveenergie bereitstellen können, wenn Wind- und Sonnenenergie nicht zur Verfügung steht. Mit so einem Kraftwerkspark sind wir auch in der Lage, die Stromversorgung entsprechend sicherzustellen. Und aus meiner Sicht ist es nicht notgedrungen, dass wir Atomkraftwerke deshalb länger laufen lassen müssen.
Raith: Dass eine Verlängerung kommt, steht ja schon fest. Nur über den Zeitraum schweigt sich die Kanzlerin aus. Spielt das aus Ihrer Sicht überhaupt eine Rolle, ob es nun acht Jahre sind, zehn oder 15?
Kohler: Wir haben ja immer noch die Diskussion, ob die Laufzeitverlängerung auch durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Im Bundesrat gibt es keine Mehrheit für eine Laufzeitverlängerung. Also diese Hürde muss erst mal genommen werden. Ich würde mir hoffen und wünschen, dass die Bundesregierung eine Lösung findet, die dann auch rechtskräftig ist und sehr schnell wirkt. Weil wenn die Opposition zum Beispiel vors Bundesverfassungsgericht geht und gegen die Laufzeitverlängerung klagt, dann haben wir wieder über zwei, drei wenn nicht sogar länger Rechtsunsicherheit und damit auch einen Stillstand zum Beispiel in die Investition in energieeffiziente Anlagen. Und dann ist es natürlich schon entscheidend, ob acht Jahre oder 28 Jahre. Das ist ja auch gefordert. Dann haben wir ja eine Laufzeit bis zum Jahr 2050 und das ist aus meiner Sicht A nicht notwendig und auch nicht akzeptabel.