Mit einem zeitlich beschränkten "Lockdown" will die Bundesregierung die anschwellende zweite Corona-Infektionswelle brechen. Bundesweit sollen Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden. Das gehe aus einem Entwurf zu einer Beschlussvorlage für die Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch hervor.
Die Maßnahmen sollen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Das Ziel: Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können, heißt in dem Papier, das verschiedenen Medien vorliegt.
Die Maßnahmen sollen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Das Ziel: Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können, heißt in dem Papier, das verschiedenen Medien vorliegt.
Im Gespräch mit dem Dlf bezeichnete der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki die Pläne der Bundesregierung als "nahezu kompletten Lockdown" und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Für die Schließung von Hotels oder Restaurants sei eine Evidenz notwendig, "dass die Pandemie-Bekämpfung auch sinnvollerweise dort geschehen kann". Sinnvoller sei es, sich auf den Schutz von Risikogruppen zu beschränken und so viel normales Leben wie möglich zuzulassen, sagte der Vizepräsident des Deutschen Bundestages.
Das vollständige Interview im Wortlaut:
"Das Grundgesetz gilt auch während der Pandemie"
Dirk Müller: Machen Sie den zweiten "Lockdown" mit?
Wolfgang Kubicki: Nein, ich persönlich schon nicht und auch mehrere Landesregierungen nicht, und wie ich finde zurecht. Ich warne dringend vor Alarmismus, der auch zu falschen Entscheidungen führen kann. Und ich plädiere dafür, dass auch das Bundeskanzleramt, das ja gar nicht zuständig ist für die Pandemie-Bekämpfung, zur Kenntnis nimmt, dass die Rechtsprechung in bisher mehr als 80 Fällen und Eilverfahren indiziert hat, dass die Maßnahmen offensichtlich verfassungswidrig sind.
Sie können Beherbergungsbetriebe nicht schließen, wenn es keine Evidenz dafür gibt, dass dort das Infektionsgeschehen intensiviert wird oder ausbricht. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Entscheidungen mittlerweile von Obergerichten und Verfassungsgerichten. Das Grundgesetz gilt auch während der Pandemie und wir haben unterschiedliche Geschehensläufe in Schleswig-Holstein beispielsweise, in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Nordrhein-Westfalen, und darauf muss unterschiedlich reagiert werden, weil massiv in Grundrechte eingegriffen wird.
"Das Papier ist ja ein nahezu kompletter "Lockdown"
Müller: Das gilt auch, sagen viele, für Museen, Schwimmbäder, Fitness-Center, andere Dinge, wo das gar nicht richtig nachweisbar ist. Ist das seriös, wenn die Politik sagt, das muss alles geschlossen werden?
Kubicki: Nein. Ich habe die Beschlussvorlage ja zur Kenntnis genommen, weil sie auch in allen Landesregierungen bereits diskutiert worden ist, wo übrigens Koalitionsregierungen überall herrschen. Die Sachen müssen dort durch die Kabinette. Es ist nicht so, dass die Ministerpräsidentinnen und Präsidenten das alleine entscheiden können. Entscheidend ist immer wieder: Wir brauchen eine Evidenz dafür, dass die Pandemie-Bekämpfung auch sinnvollerweise dort geschehen kann, wo das jetzt geschlossen werden soll. Das Papier ist ja ein nahezu kompletter "Lockdown".
Wir haben aber Infektionsherde, wobei ich mich dann frage, warum dort nicht angesetzt wird. Warum dürfen immer noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen ungetestet in die Einrichtungen? Warum werden dort keine FFP2-Masken verteilt, die die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner schützen? Warum werden nicht mehr Busse und Bahnen eingesetzt? Das ist ja geradezu ein Hort des Infektionsgeschehens, wenn die Menschen morgens zur Arbeit fahren müssen und dicht gedrängt in Straßenbahnen, in U-Bahnen, in Bussen sind. Warum werden die Schulbusse nicht ausgeweitet, weil dort die Kinder dicht gedrängt sind?
Das sind Fragen, wo man wirklich eine Infektionsbekämpfung machen kann. Menschen, die mit Hygienekonzepten ihre Existenz gesichert haben, in Restaurants, in Gaststätten, in Hotels, die viel Geld auch in die Hand genommen haben, jetzt wieder mit einem kompletten "Lockdown" zu belegen, ist unverhältnismäßig, hat mit Sicherheit auch vor den Gerichten keinen Bestand.
Keine unverhältnismäßigen Eingriffe in Grundrechte
Müller: Das ist ja noch nicht ganz klar, inwieweit das in dieser Konsequenz kommt, wie das im Papier steht. Sie haben auch gerade noch mal daraus zitiert. - Ich habe Sie zu Beginn gefragt, machen Sie den "Lockdown" mit. Da haben Sie gesagt, nein. Da war ich jetzt ein bisschen überrascht ob dieser klaren Antwort. Sie meinen damit, dass Sie dagegen politisch angehen werden, oder dass Sie persönlich auch nicht bereit sind, die Konsequenzen zu ziehen?
Kubicki: Ja selbstverständlich werde ich mich an rechtliche Regeln, wenn sie denn in Kraft sind, halten, wie alle anderen vernünftigen Menschen auch. Aber ich werde alles dafür tun, dass bestimmte Regelungen, die unsinnig sind, möglicherweise über Gerichte wieder aus der Welt geschafft werden. Ich sage noch einmal: Die Freien Demokraten sitzen in drei Landesregierungen, in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Wir werden Maßnahmen, die unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, die zu Berufsverboten und Gewerbeausübungsverboten führen werden, ohne dass ein Nachweis dafür vorliegt, dass das Infektionsgeschehen von dort ausgelöst oder intensiviert wird, die werden wir nicht mitmachen.
Müller: Aber Sperrstunde haben wir auch in Nordrhein-Westfalen, ist auch noch mal bestätigt worden. Das tragen Sie mit?
Kubicki: Gegen Sperrstunde 23 Uhr, auch wenn sie nach meiner Auffassung nicht sinnvoll ist, ist nichts einzuwenden. Gegen die Tatsache, dass ab 23 Uhr kein Alkohol mehr ausgeschenkt wird bis morgens sechs Uhr, und zwar überall, weder in Tankstellen, noch in gastronomischen Betrieben, dagegen ist nichts einzuwenden.
Müller: Ist auch keine Einschränkung der Freiheit?
Kubicki: Ist eine relative Einschränkung der Freiheit, aber eine Maßnahme, die vergleichsweise wenig in die Berufsausübungsfreiheit eingreift. In wenigen Restaurants wird nach 23 Uhr noch viel Verkehr sein. Jedenfalls wird in wenigen Restaurants nach 23 Uhr noch eine solche Anzahl von Personen vorhanden sein, die Alkohol trinken, dass diese kleine Freiheitseinschränkung nicht hinnehmbar wäre.
Angedachte Maßnahmen nicht zielführend
Müller: Herr Kubicki, ich möchte noch mal auf die erste Antwort von Ihnen zurückkommen. Da war viel drin, muss ich jetzt erst mal versuchen zu verarbeiten innerhalb des Interviews. Sie haben gesagt, kein Alarmismus. Wir haben die Nachrichten, die Entwicklungen aus Frankreich gehört, aus Spanien dramatisch, dann auch Belgien - Frankreich und Belgien, Länder, die ganz nah an uns herangewachsen sind, wo es Grenzverkehr gibt und so weiter. Alarmismus, sagen Sie. Haben Sie keine Sorgen?
Kubicki: Selbstverständlich! Wir müssen uns trotzdem fragen: Frankreich hat nahezu eine komplette Einschränkung des öffentlichen Verkehrs. Spanien hat Bewegungsbeschränkungen. Trotzdem sind die Fallzahlen dort gestiegen. Das heißt, die Maßnahmen, die momentan auch im Bundeskanzleramt gedacht werden, führen offensichtlich nicht dazu, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.
Wir müssen uns mit anderen Maßnahmen beschäftigen. Wir haben heute die Mitteilung von mehreren Ärzteverbänden, die dringend davor warnen, nur die Fallzahlen zur Kenntnis zu nehmen, nur die Menschen unter Dauerstress zu setzen, weil das zu anderen Reaktionen führt: Dass Menschen nicht mehr in die Krankenhäuser gehen, dass Menschen nicht mehr zum Arzt gehen.
Wir haben die Mitteilung von auch Virologen. Es ist ja nicht so, dass nur die Bundeskanzlerin mit Virologen spricht; das machen wir ja auch, ich persönlich ja auch. Und es gibt auch dort andere Empfehlungen. Wir müssen uns konzentrieren auf die Dinge, bei denen die Infektionsgeschehen tatsächlich zu schweren Verläufen führen und zu Todesfällen führen.
"Lassen wir so viel wie möglich ein normales Leben zu"
Müller: Pflegeheime haben Sie genannt.
Kubicki: Pflegeheime, Krankenhäuser. Wir haben Schnelltests und die spannende Frage ist, warum sie vor Ort nicht eingesetzt werden. Der Deutsche Bundestag testet momentan seine Abgeordneten mit Schnelltests, um sicherzustellen, dass wir tagen können, und das kann man mit Alten- und Pflegeheimen in gleicher Weise machen. Die sind heute auch preiswert zu bekommen. Konzentrieren wir uns auf die Gruppen, die wirklich geschützt werden müssen, und lassen wir so viel wie möglich ein normales Leben zu, wie es irgendwie geht, unter Beachtung aller hygienischer Maßnahmen.
Müller: Auch auf die Gefahr hin, dass die Infektionszahlen weiterhin wachsen, weil die meisten damit ganz gut zurechtkommen?
Kubicki: Entweder die Hygienemaßnahmen funktionieren, Maske, Abstand halten, Händewaschen und andere Dinge mehr. Dann ist es in Ordnung. Dann brauchen wir nur die Konzentration darauf. Oder aber sie funktionieren nicht; dann können wir sie bedenkenlos auch abschaffen.
Müller: Das ist aber ein großes Risiko, was Sie hier vorschlagen.
Kubicki: Ja, aber wir sehen ja, dass das Risiko sich konzentriert in bestimmten Bereichen. Ich sage mal Bayern. Ich höre von Markus Söder immer wieder, dass er mit drastischen Maßnahmen, auch mit "Lockdowns" verhindern will, dass das Infektionsgeschehen sich ausbreitet. Bayern gehört mit zu den Ländern mit dem höchsten Infektionsgeschehen und den höchsten Todesfallzahlen.
"Es muss auch andere Möglichkeiten geben"
Müller: Aber hat das in München nicht zum Beispiel funktioniert, als der dortige Oberbürgermeister dort restriktiv vorgegangen ist, und jetzt sind die Zahlen wieder runter? Die waren mal sehr, sehr hoch, weit über 50; jetzt sind sie wieder nach unten gegangen. Das heißt, es gibt ja auch Erfolge bei restriktivem Vorgehen.
Kubicki: Aber ich komme aus einem Bundesland wie Schleswig-Holstein. Dort haben wir diese Maßnahmen nicht und das Infektionsgeschehen ist nach wie vor auf einem relativ niedrigen Niveau. Das heißt, es muss auch andere Möglichkeiten geben.
Müller: Da ist aber viel Fläche und wenig Mensch.
Kubicki: Das alleine wird es nicht sein. Auch wir haben Großstädte, in denen einiges passiert, selbst wenn Sie sagen, dass die Landeshauptstadt Kiel mit 260.000 Einwohnern eine mittlere Stadt ist wie ein Bezirk in Berlin. Gleichwohl haben wir auch Ansammlungen von Menschen.
Man kann mit vernünftigen Hygieneschutz-Konzepten, die wir in Schleswig-Holstein durchgesetzt haben, mit der Frage, wie viele Menschen dürfen sich im öffentlichen Raum versammeln, mit der Frage, wie viele Menschen dürfen in einem Lokal platznehmen, damit kann man zurechtkommen. Das haben wir dokumentiert und dabei werden wir in Schleswig-Holstein jedenfalls auch so lange bleiben, solange wir kein anderes Infektionsgeschehen haben.
"Wir werden eine Menge Menschen verlieren"
Müller: Private Feiern, privates Zusammenkommen, auch mit Blick auf Weihnachten – wie weit, wie restriktiv würden Sie da gehen?
Kubicki: Ja, überall dort. Auch diese Beschränkungen gibt es in Schleswig-Holstein seit mehreren Monaten, dass wir versuchen, auch im privaten Bereich die Anzahl der Personen, die dort feiern können, zu begrenzen. Auch bei uns gilt schon seit mehreren Monaten, dass nicht mehr als 50 Personen an Hochzeitsfeierlichkeiten und anderen Dingen teilnehmen dürfen. Ich wundere mich, warum in anderen Ländern, in anderen Städten Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind für Hochzeitsfeiern mit mehreren hundert Personen.
Müller: 50 finden Sie okay? Das hört sich für mich jetzt auch nach viel an in der jetzigen Situation.
Kubicki: Noch einmal: Wir haben mit dieser Maßnahme beispielsweise in Schleswig-Holstein gute Erfahrungen gemacht. Ich finde, 50 Menschen, die gemeinsam feiern, die sich kennen, wo die Kontaktverfolgung möglich ist, weil kein Fremder eingeladen wird, nachvollziehbar und okay.
Noch einmal: Wir werden mit speziellen Maßnahmen auf die speziellen Gruppen reagieren müssen. Mit einem allgemeinen "Lockdown", der jetzt vorgenommen werden soll, werden wir der Sache nicht Herr. Im Gegenteil! Wir werden eine Menge Menschen verlieren, die nicht mehr bereit sind, diese Einschränkungen hinzunehmen, deren Sinnhaftigkeit für sie auch nicht nachvollziehbar ist.
Keine Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen
Müller: Müssen die Ordnungsbehörden, die Sicherheitsbehörden strenger kontrollieren und soll auch alles angezeigt werden?
Kubicki: Anzeigen kann jeder nach Lust und Laune. Das ist nicht unüblich. Und selbstverständlich müssen Ordnungsbehörden dort, wo Regeln herrschen, sie im Zweifel auch durchsetzen. Zu akzeptieren, dass in Berlin beispielsweise mehrere hundert Menschen sich zu Feierlichkeiten treffen, das ist nicht akzeptabel, wenn wir wissen, dass dort, wo fremde Menschen aufeinandertreffen, die Wahrscheinlichkeit sich zu infizieren vergleichsweise groß ist.
Und wir dürfen selbstverständlich auch keine Feierlichkeiten mehr legalisieren, die außerhalb der allgemeinen Begrenzungen liegen, nur weil wir glauben, wir müssen bestimmten Gruppen, die mit großen Familien zusammenhängen, die Möglichkeit verschaffen, entweder bei einer Beerdigung oder bei einer Hochzeit oder bei einem Geburtstag sich zu treffen.
Müller: Großhochzeiten meinen Sie jetzt mit dem Stichwort?
Kubicki: Großhochzeiten meine ich. Das hat mich sowieso geärgert, dass ich höre, dass in Nordrhein-Westfalen, in Berlin Großhochzeiten genehmigt worden sind, während wir in Schleswig-Holstein konsequent darauf geachtet haben, dass das gerade nicht passiert.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.