
Worum geht es?
Seit vor etwa einer Woche ein ausreisepflichtiger Afghane mit möglicherweise psychischer Beeinträchtigung in Aschaffenburg ein Kleinkind und einen Mann erstochen hat, dreht sich der Bundestagswahlkampf vor allem um das Thema Migration. Weitere Gewalttaten gab es zuvor etwa in Mannheim, Solingen und Magdeburg.
Was soll sich ändern?
Merz (CDU) hat Pläne für härtere Migrationsregeln angekündigt. Er sagte: "Kompromisse sind zu diesen Themen nicht mehr möglich." Heute soll der Bundestag über zwei Anträge von CDU und CSU abstimmen. Ein wesentlicher Punkt ist die generelle Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen. Durch einen zweiten Antrag sollen außerdem Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden können und nicht freiwillig ausreisen, dauerhaft inhaftiert werden. Eingebürgerte Migranten mit doppelter Staatsangehörigkeit sollen ihren deutschen Pass wieder verlieren können, wenn sie schwere Straftaten begehen. Bei den Anträgen handelt es sich um Appelle an die Bundesregierung, die nicht rechtlich bindend sind.
Außerdem soll am Freitag über den Unionsentwurf für das sogenannte "Zustrombegrenzungsgesetz" abgestimmt werden. Darin vorgesehen sind strengere Regeln für den Familiennachzug und mehr Kompetenzen für die Bundespolizei.
Inwiefern zeichnet sich (k)eine Mehrheit ab?
Für ihre Anträge braucht die Union im Bundestag eine einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen - also mindestens 367 Stimmen. Derzeit ist es schwierig, Mehrheiten abzuschätzen, weil es in den Parteien Kritik an einigen Punkten der Anträge gibt.
Die Unionsfraktion kommt auf 196 Abgeordnete, dazu kündigte die FDP bereits an, dem ersten Antrag samt Grenzkontrollen zuzustimmen. Die AfD hat ebenfalls angekündigt, diesen Antrag zu stützen. Damit kämen, sollte es bei der namentlichen Abstimmung keine Abweichler geben, insgesamt 362 Abgeordnete zusammen. Das BSW will sich beim ersten Antrag enthalten und den zweiten Antrag zu mehr Befugnissen für die Sicherheitsbehörden ablehnen. SPD, Grüne und Linke lehnen beide Anträge ab und warnten Merz vor einem "historischen Tabubruch". Für eine einfache Mehrheit beim "Zustrombegrenzungsgesetz" fehlen fünf Stimmen. Es kommt also womöglich auf das Abstimmungsverhalten der neun Fraktionslosen an. Die meisten von ihnen gehörten früher der AfD-Fraktion an.
Zusätzlich zu den Unions-Anträgen wollen AfD und FDP noch eigene Vorschläge einbringen.
Weiterführende Informationen
Diese Nachricht wurde am 29.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.