Paragraf 218
Bundestag berät Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat. Der Bundestag beschäftigt sich erstmals mit einem fraktionsübergreifenden Antrag zur Neuregelung des entsprechenden Paragrafen 218. Ob es zur Abstimmung kommt, ist fraglich.