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Vorentscheidung des EuGH
EZB darf Staatsanleihen kaufen

Rückendeckung für den Euro-Rettungskurs der EZB: Die Europäische Zentralbank (EZB) darf nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Allerdings muss die Bank dabei bestimmte Bedingungen beachten. So soll sie sich aus Reformprogrammen in den betroffenen Staaten heraushalten.

    Im letzten Licht des Tages überragt der Neubau der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main (Hessen) am 12.01.2015 die Bankenskyline der Mainmetropole.
    Der Neubau der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main soll am 18. März 2015 offiziell eingeweiht werden. (dpa / picture-alliance / Boris Roessler)
    Die Europäische Zentralbank darf nach Ansicht des Generalanwalts Pedro Cruz Villalon am Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Ein entsprechendes Programm der Notenbank sei rechtmäßig, schrieb Cruz Villalon in seinem Gutachten.
    Voraussetzung sei allerdings, dass die EZB solche Käufe gut begründe und diese verhältnismäßig seien. Konkret ging es um den EZB-Beschluss von 2012, notfalls unbegrenzt Anleihen von Eurokrisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses Programm nie genutzt - alleine die Ankündigung hatte aber ausgereicht, um die damals akute Eurokrise zu mildern. Ein Urteil wird im Herbst erwartet, das Gutachten gilt als Vorentscheidung.
    Aus Reformprogrammen heraushalten
    Das 2012 in Aussicht gestellte Programm sei erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne, da die EZB kein Risiko eingehe, das sie notwendigerweise einem Szenario der Insolvenz aussetze, sagte Cruz Villalon. Voraussetzung sei aber, dass sich die EZB aus den für einen betroffenen Staat geltenden Reformprogrammen heraushalte.
    Die EZB ist in Ländern wie Griechenland Teil der sogenannten Troika aus EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds, die für die Überwachung der Reformauflagen zuständig ist.
    (tzi/tön)