Bundestag
Vorerst keine Einschränkung des Fragerechts für Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht

Die Parteien Die Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht haben auch ohne Fraktionsstatus bis auf Weiteres ein unbegrenztes Fragerecht im Bundestag.

    Leerer Plenarsaal im Deutschen Bundestag bei der 78. Sitzung im Berliner Reichstagsgebäude (Symbolbild)
    Die Linken und das BSW dürfen weiter unbegrenzt Anfragen im Bundestag stellen. (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Wegen einer laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verzichtet das Parlament vorerst auf eine Beschränkung. Ein entsprechender Vorschlag wurde gegen die Stimmen der Union und der AfD gebilligt.
    Nachdem zehn Abgeordnete der Linken zur Wagenknecht-Partei BSW gewechselt waren, sind beide Gruppierungen zu klein, um eine Fraktion zu bilden. Die Abgeordneten haben sich jeweils als Gruppe neu organisiert. Ihnen wurde finanzielle Unterstützung in Millionenhöhe zugestanden, die Zahl der möglichen Anfragen sollte allerdings auf zehn pro Monat begrenzt werden. Gegen diese Beschränkung hatte Die Linke vor dem Verfassungsgericht geklagt.
    Diese Nachricht wurde am 22.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.