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Vorratsdatenspeicherung
CDU-Politiker Bosbach befürchtet Hängepartie

Die Ankündigung von Justizminister Heiko Maas, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst auf Eis zu legen, sei kein guter Start ins neue Jahr, meint CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. Deutschland müsse jetzt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts handeln - und könne damit eine Vorreiterrolle übernehmen.

Wolfgang Bosbach im Gespräch mit Silvia Engels | 06.01.2014
    Silvia Engels: In der vergangenen Legislaturperiode hatten sich Union und FDP ja bekanntlich heftig über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Die Liberalen hatten es abgelehnt, die EU-Vorgabe umzusetzen, alle Telekommunikationsdaten auch ohne Verdacht sechs Monate lang zu speichern, um so schweren Straftaten auf die Spur zu kommen.
    Im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD schien das nun klar geregelt. Dort heißt es auf Seite 147: "Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsdaten umsetzen." Doch der neue Justizminister Heiko Maas von der SPD kündigt heute im Magazin "Der Spiegel" an, genau das vorerst nicht zu tun. Am Telefon ist Wolfgang Bosbach. Er gehört der CDU an und war in der letzten Legislaturperiode Vorsitzender des Innenausschusses. Guten Morgen, Herr Bosbach!
    Wolfgang Bosbach: Guten Morgen, Frau Engels!
    Engels: Sie befürworten schon lange die Vorratsdatenspeicherung. Ich hab gerade noch mal den Koalitionsvertrag zitiert. Wenn Heiko Maas, der neue Justizminister von der SPD, das nicht umsetzt, ist das ein Fall von Koalitionsvertragsbruch?
    Bosbach: Das entspricht jedenfalls nicht dem Stand der Verhandlungen, auch nicht den Verabredungen. Das wird der Minister auch selber wissen. Das ist kein guter Start für die Innen- und Rechtspolitik ins neue Jahr und in die kommende Wahlperiode. Denn das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof war ja bekannt während der Koalitionsverhandlungen. Und da hat die SPD keineswegs verlangt, dass wir mit der Umsetzung der EU-Richtlinie so lange warten, bis das Urteil vorliegt.
    Engels: Aber es war noch nicht bekannt, zumindest zum Zeitpunkt der Verhandlungen, dass die Generalanwälte beim Europäischen Gerichtshof ja in einem Gutachten durchaus Einwände offenbar erhoben haben. Nun ist es bei den Generalanwälten und ihren Gutachten häufig so, dass diese Einwände bei Gericht auch berücksichtigt werden. Also hat Heiko Maas, der neue Justizminister, nicht recht, da erst auf das Urteil zu warten?
    Bosbach: Nein, denn das Plädoyer des Generalanwaltes entspricht weitestgehend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Und die ist schon einige Jahre alt. Es geht jetzt darum, das Urteil aus Karlsruhe eins zu eins umzusetzen in ein neues, dann zweifelsohne verfassungskonformes Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, und wir könnten hier auch für eine etwaige Novellierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Vorreiterrolle einnehmen. Denn es ist nicht damit zu rechnen, das wäre dann ein neuer Sachverhalt, dass der Europäische Gerichtshof feststellt, dass Vorratsdatenspeicherung per se mit dem Grundrecht nicht vereinbar sei, dass die Daten überhaupt nicht gespeichert werden dürften. Gerade das hat weder Karlsruhe festgestellt noch der von Ihnen gerade richtigerweise zitierte EU-Generalanwalt.
    Und interessant ist ja auch die Begründung des Justizministers Heiko Maas, die Missbrauchsgefahr sei zu hoch. Wenn das richtig ist, dürften überhaupt keine Daten gespeichert werden, auch keine Daten zu Abrechnungszwecken. Ich darf mal darauf hinweisen, dass jeden Tag in Deutschland millionenfach diese Daten gespeichert werden zu Abrechnungszwecken. Jeder, der eine Telefonrechnung bekommt, weiß, dass seine Daten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, und selbstverständlich dürfen diese Daten zur Abwehr oder Aufklärung von schweren Straftaten genutzt werden. Und wir haben diese Daten dann allerdings nicht, wenn wir zum Beispiel eine Flatrate vereinbart haben.
    Das heißt, ob wir Straftaten heute aufklären können oder nicht – wenn wir nur die elektronischen Spuren haben, um ein Ermittlungsverfahren mit Erfolg führen zu können, dann hängt die Überführung des Täters davon ab, welche Tarifgestaltung er hat mit seinem Provider. Und wenn man uns jetzt als Innenpolitiker der Union nicht glaubt, dann empfehle ich einmal zur Lektüre das Interview mit einem der bekanntesten Staatsanwälte Deutschlands, mit Oberstaatsanwalt a. D. Bülles, der noch vor wenigen Tagen darauf hingewiesen hat, wie wichtig und unverzichtbar Vorratsdatenspeicherung für eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung ist.
    Engels: Dann machen wir es doch mal konkret. Sie haben ja auch angesprochen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008, das die damalige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat. Wie stellen Sie sich denn ein Gesetz vor, das sowohl dem Bundesverfassungsgericht entspricht als auch das zu erwartende europäische Urteil schon so berücksichtigt, dass die Regelung Bestand haben kann?
    Bosbach: Indem wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen, von der Rechtssprache des Gerichtes in die Gesetzessprache des Deutschen Bundestages. Es wird hier immer der Eindruck erweckt, als hätte Karlsruhe entschieden, Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich verfassungswidrig.
    "Es geht nur um die sogenannten Verkehrsdaten"
    Engels: Aber was kommt denn dann da rein? Soll man dann da beispielsweise die Speicherfrist der Daten von sechs Monaten, wie es bisher vorgegeben war, auf drei Monate gehen?
    Bosbach: Das haben wir ja schon verabredet in der Koalition. Es geht um die Datenspeicherung als solche, getrennt von den übrigen Daten, die gespeichert werden zu Abrechnungszwecken. Es geht um Regelungen des Zugriffs auf diese Daten. Es geht ja nicht um die Inhaltsspeicherung. Die Inhalte von Kommunikation werden nicht gespeichert. Es geht nur um die sogenannten Verkehrsdaten. Und die bleiben auch dort, wo sie ohnehin anfallen, nämlich bei den Providern. Das heißt, der Staat darf zur Aufklärung oder Abwehr von Straftaten nur nach einem richterlichen Beschluss, also bei konkretem Verdacht, zugreifen. Und, ganz wichtig, es muss auch protokolliert werden, wer wann zu welchen Zwecken diese Daten genutzt hat.
    Nach der EU-Richtlinie haben wir einen Speicherzeitraum von sechs Monaten mindestens bis zwei Jahre höchstens. Wir haben uns jetzt in der großen Koalition verabredet, diese Mindestspeicherfrist noch einmal zu halbieren auf drei Monate, also unter die jetzige Regelung Europas zu gehen. Und es ist nicht damit zu rechnen, dass der EuGH sagt, diese Frist wird jetzt noch einmal unterschritten, denn dann würde ja die Regelung kaum noch praktischen Zwecke erfüllen.
    Engels: Justizminister Maas hält im Interview mit dem "Spiegel" allerdings dagegen. Ich zitiere: "Ich bin sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist. Ob die Verbrechensbekämpfung das generell aufwiegt, bezweifle ich." Haben Sie da noch dicke Bretter zu bohren?
    Bosbach: Offensichtlich geht es also nicht dem Herrn Maas um die Entscheidung, die auf europäischer Ebene zu erwarten ist, sondern er hat eine ganz generelle Skepsis gegenüber der Vorratsdatenspeicherung. Wenn das richtig ist, dann stellt er sich allerdings ganz, ganz deutlich nicht nur gegen den Inhalt des Koalitionsvertrages, gegen das, was verhandelt und verabredet worden ist, sondern er stellt sich auch gegen die Erfahrung der Strafrechtsermittlern, die es in Deutschland gibt. Wir waren vor einiger Zeit beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Dort haben uns diejenigen, die Tag für Tag mit der Verbrechensbekämpfung zu tun haben, eindringlichst darum gebeten, dass die Vorratsdatenspeicherung möglichst rasch kommt. Wenn sie nicht kommt, bleibt es dabei, dass Tag für Tag eine Fülle von Straftaten nicht aufgeklärt werden können. In vielen Fällen gibt es nur, nur elektronische Spuren, die den Täter überführen könnten.
    Im Netz gibt es keine Fingerabdrücke, es gibt keine Fußspuren, es gibt keine DNA-Spuren. Es gibt nur die elektronischen Spuren als Ermittlungsansätze. Und wenn sie gelöscht werden nach wenigen Stunden oder einigen Tagen, greifen die Ermittler ins Leere. Das jüngste, dramatischste Beispiel war doch die NSU-Affäre. Da sind die Ermittler zu recht aufgefordert worden, den gesamten Hintergrund auszuleuchten. Aber von den möglichen Spuren waren nur noch wenige elektronische Spuren zur Verfügung, sodass viele Erkenntnisse verborgen geblieben sind und auch auf Dauer verborgen bleiben werden, weil der Hintergrund des Terror-Trios eben nicht so ausgeleuchtet werden kann, wie das notwendig wäre, um den ganzen Sachverhalt zu kennen.
    Engels: Herr Bosbach, sehen Sie dann das Zögern des SPD-Justizministers mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof als Vorwand, die Richtlinie nicht umsetzen zu müssen? Die ist ja auch in Teilen der SPD umstritten.
    Bosbach: Genau das ist der Punkt. Das heißt, die jetzige Vorgehensweise entspricht nicht meinen Hoffnungen, allerdings meinen Erwartungen, denn es hat in der SPD immer schon, das ist ja auch kein Geheimnis, zwei Fraktionen gegeben. Die einen, insbesondere die Innen- und Sicherheitspolitiker, die die Vorratsdatenspeicherung wollten. Der Kollege Hartmann, der ist ja auch niedlich, der hat uns mehrfach im Laufe der Wahlperiode süffisant erklärt, also mit uns, mit der SPD, könnt ihr die Vorratsdatenspeicherung sofort haben, es ist doch euer bockiger Koalitionspartner FDP, der das verhindert. Macht doch eine Koalition mit uns –
    Engels: Hartmann ist Innenexperte der SPD.
    Bosbach: Genau, er ist der innenpolitische Sprecher der SPD. Jetzt gibt es die Koalition mit der SPD, jetzt sagt die andere Fraktion der SPD, dass sie aber ganz grundsätzliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung hat. Und jetzt wird das Verfahren vorgeschoben, warum man es jetzt nicht umsetzen will. Ich weiß übrigens schon, was nach einem etwaigen Urteil kommt: Jetzt müsste man abwarten, ob Europa nicht doch die Richtlinie ändert. Wird sie geändert, muss man abwarten, ob möglicherweise dagegen geklagt wird, sodass man dann versucht, innerhalb der Wahlperiode über die Runden zu kommen. Im Übrigen müsste mal grundsätzlich die Frage geklärt werden: Heißt das, dass Deutschland keine Richtlinien mehr umsetzt, generell, die noch geändert werden könnten, oder bei denen Klage erhoben wird. Wenn das der Fall sein wird, dann gilt das ja generell für alle Richtlinien der Europäischen Union, die wir umsetzen müssen. Wir können ja jetzt nicht eine Sonderregelung nur für die Vorratsdatenspeicherung machen.
    Engels: Das heißt aber, Sie erwarten jetzt in den kommenden vier Jahren eine ähnliche Hängepartie in Sachen Vorratsdatenspeicherung, wie Sie das schon mit der FDP erlebt haben?
    Bosbach: Wenn es bei der Haltung des Bundesjustizministers bleibt, wenn der wichtige Koalitionsausschuss hier nicht für eine klare Regelung sorgt, ja.
    Engels: Wolfgang Bosbach von der CDU, in der vergangenen Legislaturperiode war er Vorsitzender des Innenausschusses. Vielen Dank für Ihre Zeit!
    Bosbach: Ich danke Ihnen!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.